Sperrfristen sind in erster Linie eine Reaktion auf den Domain-Handel: Die Zeitspanne, in der die Internetadresse nicht weiterverkauft werden kann, soll den Missbrauch von Domains als reine Spekulationsobjekte mindern. Die Frist bewirkt, dass sich ein Besitzer nach dem Kauf einer Webadresse zumindest eine Weile lang an diese bindet.
Grundsätzlich gibt es zwei Umstände, weswegen eine Internetadresse für den Verkauf gesperrt wird:
- Domain-Transfersperre: Wenn eine Domain mit einer Transfersperre belegt ist, tritt die Sperrung sofort nach dem Erwerb der Webadresse in Kraft. Dies gilt sowohl für die Neuregistrierung einer Domain als auch für die Übernahme einer bereits zuvor vergebenen Domain.
- Sperre nach Löschung einer Domain: Manche Internetadressen sind für eine gewisse Zeitspanne blockiert, wenn sie von den Inhabern gelöscht oder nicht verlängert werden. Diese Sperre stellt auch einen Schutz für die Domain-Inhaber dar, falls sie die Verlängerung ihrer Adresse versäumt haben. Die Besitzer werden per E-Mail über die Löschung informiert und können die Domain innerhalb der Frist gegen eine Gebühr wiederherstellen lassen und dann sofort wieder nutzen.
Die Dauer der Blockierung kann variieren. Dabei unterbindet die Sperrung einer Domain allerdings nicht nur den raschen Weiterverkauf – es kann während der Frist auch kein Domain-Umzug erfolgen. Sperrfristen verhindern somit ebenfalls, dass Sie mit einer neu erworbenen Internetadresse zeitnah den Internetdienst-Anbieter wechseln können. Dies steht Ihnen vor allem dann im Weg, wenn Sie Ihre neue Domain nicht bei dem Provider hosten wollen, bei dem sie sie kürzlich erworben haben.