Eine gelöschte Domain ist meist nicht sofort wieder re­gis­trier­bar. Grund dafür ist eine so­ge­nann­te Domain-Sperre: Nach der Löschung bleibt die In­ter­net­adres­se für eine bestimmte Zeit re­ser­viert, bevor sie erneut vergeben wird. Wie lange diese Sperr­frist dauert, hängt von der je­wei­li­gen Domain-Endung ab.

Der Le­bens­zy­klus einer Domain nach der Löschung

Eine Domain durch­läuft nach der Löschung mehrere stan­dar­di­sier­te Phasen, bevor sie wieder für alle zur Re­gis­trie­rung frei­ge­ge­ben wird. Viele Nut­ze­rin­nen und Nutzer gehen davon aus, dass eine Domain direkt nach der Kündigung wieder frei wird. Tat­säch­lich bleibt sie zunächst bei der zu­stän­di­gen Registry gesperrt und durch­läuft mehrere Schutz­stu­fen.

Typischer Ablauf:

Phase Was passiert? Neue Re­gis­trie­rung möglich?
Ablauf Laufzeit endet, Domain kann noch ver­län­gert werden Nein
Grace Period Kurze Schon­frist nach Ablauf, Inhaber/Inhaberin kann ohne zu­sätz­li­che Kosten ver­län­gern Nein
Re­demp­ti­on Grace Period Domain in Rück­kauf­pha­se; Wie­der­her­stel­lung möglich, oft gegen eine zu­sätz­li­che Gebühr Nein
Pending Delete Endphase vor end­gül­ti­ger Löschung Nein
Freigabe Domain ist aus dem Register gelöscht und für alle verfügbar Ja

Somit wird die Domain erst in der letzten Phase der Freigabe wieder öf­fent­lich re­gis­trier­bar.

Domain kaufen
Re­gis­trie­ren Sie Ihre perfekte Domain
  • Inklusive 1 SSL-Wildcard-Zer­ti­fi­kat pro Vertrag
  • Inklusive Domain Lock
  • Inklusive Domain Connect für einfache DNS-Ein­rich­tung

Was ist eine Domain-Sperr­frist und warum gibt es sie?

Diverse Top-Level-Domains (TLDs) verfügen über eine Sperr­frist, während der eine In­ter­net­adres­se nicht den Besitzer bzw. die Be­sit­ze­rin wechseln darf. Eine Domain-Sperre blockiert also kei­nes­wegs die Website, sondern ver­hin­dert vielmehr die Ver­äu­ße­rung der Web­adres­se. Eine Sperr­frist beginnt nach dem Erwerb einer Adresse oder nach deren Löschung. In erster Linie sind Sperr­fris­ten eine Reaktion auf den Domain-Handel: Die Zeit­span­ne, in der die Domain nicht wei­ter­ver­kauft werden kann, soll den Miss­brauch von Domains als reine Spe­ku­la­ti­ons­ob­jek­te mindern. Die Frist bewirkt, dass sich ein Besitzer bzw. eine Be­sit­ze­rin nach dem Kauf einer Web­adres­se zumindest eine Weile lang an diese bindet.

Grund­sätz­lich gibt es zwei Umstände, weswegen eine In­ter­net­adres­se für den Verkauf gesperrt wird:

  • Domain-Trans­fer­sper­re: Wenn eine Domain mit einer Trans­fer­sper­re belegt ist, tritt die Sperrung sofort nach dem Erwerb der Web­adres­se in Kraft. Dies gilt sowohl für die Neu­re­gis­trie­rung einer Domain als auch für die Übernahme einer bereits zuvor ver­ge­be­nen Domain.
  • Sperre nach Löschung einer Domain: Manche In­ter­net­adres­sen sind für eine gewisse Zeit­span­ne blockiert, wenn sie von den In­ha­ben­den gelöscht oder nicht ver­län­gert werden. Diese Sperre stellt auch einen Schutz für die Domain-In­ha­ben­den dar, falls sie die Ver­län­ge­rung ihrer Adresse versäumt haben. Sie werden per E-Mail über die Löschung in­for­miert und können die Domain innerhalb der Frist gegen eine Gebühr wie­der­her­stel­len lassen und dann sofort wieder nutzen.

Die Dauer der Blo­ckie­rung kann variieren. Dabei un­ter­bin­det die Sperrung einer Domain al­ler­dings nicht nur den raschen Wei­ter­ver­kauf – es kann während der Frist auch kein Domain-Umzug erfolgen. Sperr­fris­ten ver­hin­dern somit ebenfalls, dass Sie mit einer neu er­wor­be­nen In­ter­net­adres­se zeitnah den In­ter­net­dienst­an­bie­ter wechseln können. Dies steht Ihnen vor allem dann im Weg, wenn Sie Ihre neue Domain nicht bei dem Provider hosten wollen, bei dem sie sie kürzlich erworben haben.

Warum ist eine gelöschte Domain nicht sofort frei?

Die Domain-Sperre ver­hin­dert eine sofortige Re­gis­trie­rung durch Dritte. Ohne diese Schutz­frist könnten Domains un­mit­tel­bar über­nom­men werden, wenn ..

  • eine Ver­län­ge­rung vergessen wurde,
  • eine Be­nach­rich­ti­gungs-E-Mail übersehen wurde,
  • oder ein Zah­lungs­pro­blem auf­ge­tre­ten ist.

Die Sperr­frist funk­tio­niert daher wie eine Si­cher­heits­re­ser­ve.

Wie lange sind Domains gesperrt?

Wie lange eine Web­adres­se blockiert ist, legt immer die für die jeweilige TLD zu­stän­di­ge Ver­ga­be­stel­le fest.

TLDs werden gemeinhin in zwei Haupt­grup­pen ge­glie­dert:

Typ Bedeutung
gTLD ge­ne­ri­sche Domains (.com, .org, .net)
ccTLD län­der­spe­zi­fi­sche Domains (.de, .at, .ch)

Sperr­fris­ten bei ge­ne­ri­schen Domains (gTLD)

Die Internet Cor­po­ra­ti­on for Assigned Names and Numbers (ICANN) besitzt die Kontrolle über viele bekannte gTLDs – sie verwaltet unter anderem folgende Endungen:

  • .com
  • .org
  • .net
  • .info
  • .biz

Für In­ter­net­adres­sen mit diesen TLDs hat die ICANN eine Domain-Trans­fer­sper­re von 60 Tagen fest­ge­legt. Zu­sätz­lich folgt nach Löschung meist eine etwa 30-tägige Wie­der­her­stel­lungs­pha­se (Re­demp­ti­on Period).

Nicht nur die alt­be­kann­ten gTLDs un­ter­lie­gen diesen Regeln, sondern auch viele der neuen ge­ne­ri­schen Top-Level-Domains wie .in­ter­na­tio­nal, .movie, .re­stau­rant, .support oder .theater. Es gibt noch viele weitere Ver­ga­be­stel­len für TLDs. Diese legen in letzter Instanz fest, ob und wie lange man nicht auf die Domains zugreifen kann, sobald sie veräußert oder gelöscht wurden.

Sperr­fris­ten bei län­der­spe­zi­fi­schen Domains (ccTLD)

Generell besitzen die meisten ccTLDs keine Trans­fer­sper­ren. So sind auch die ccTLDs des deutsch­spra­chi­gen Raums (.de, .at, .ch) sowie die eu­ro­päi­sche .eu-Endung nach einem Domain-Transfer nicht gesperrt. Al­ler­dings besteht eine Sperr­frist, sobald sie gelöscht werden. Die Zeiträume un­ter­schei­den sich wie folgt:

TLD Zuständig für die TLD-Ver­wal­tung Sperre nach Löschung einer Domain
.de DENIC 30 Tage
.at nic.at 8 Wochen
.ch SWITCH 40 Tage
.eu European Registry of Internet Domain Names (EURid) 40 Tage

Son­der­fäl­le bei Domain-Sperren

Einige Domain-Endungen besitzen besondere Regeln:

Die ccTLDs .tv und .cc (ei­gent­lich Tuvalu und den Ko­kos­in­seln zu­ge­ord­net) un­ter­lie­gen einer 60-tägigen Domain-Trans­fer­sper­re. Sie erfreuen sich in­ter­na­tio­na­ler Be­liebt­heit und werden über die Ver­ga­be­stel­le Verisign angeboten. Zu­sätz­lich besitzen die von Verisign ver­wal­te­ten ccTLDs eine Sperr­frist von 30 Tagen nach ihrer Löschung.

Die ebenfalls in­ter­na­tio­nal beliebte TLD .me (Mon­te­ne­gro) bildet einen Son­der­fall bei den Domain-Sperren: Wenn Sie eine bereits be­stehen­de In­ter­net­adres­se mit dieser Endung erwerben, erfolgt keine Sperrung. Anders verhält es sich aber bei der Neu­re­gis­trie­rung von .me-Adressen – hier dürfen Sie die Domain innerhalb der folgenden 60 Tage nicht wei­ter­ver­kau­fen.

Domain-Sperre, Registrar-Lock und Whois-Lock: der Un­ter­schied

Die Domain-Sperre wird häufig mit anderen Schutz­funk­tio­nen ver­wech­selt. Tat­säch­lich handelt es sich um ver­schie­de­ne Me­cha­nis­men mit un­ter­schied­li­chen Aufgaben.

Begriff Bedeutung
Domain-Sperr­frist au­to­ma­ti­sche Blo­ckie­rung nach Re­gis­trie­rung oder Löschung
Registrar-Lock Schutz vor un­be­fug­tem Transfer
Whois-Privacy Schutz der Kon­takt­da­ten

Die Domain-Sperr­frist wird au­to­ma­tisch von der zu­stän­di­gen Ver­ga­be­stel­le (Registry) fest­ge­legt. Während dieser Zeit kann die Domain weder über­tra­gen noch neu re­gis­triert werden. Der Registrar-Lock dagegen ist eine zu­sätz­li­che Si­cher­heits­ein­stel­lung: Die Domain-Inhaberin oder der Domain-Inhaber kann ihn selbst ak­ti­vie­ren, um einen un­er­laub­ten Umzug der Domain zu ver­hin­dern.

Warum gelöschte Domains oft sofort wieder vergeben sind

Viele gelöschte Domains sind nur für einen sehr kurzen Moment frei verfügbar. Der Grund sind so­ge­nann­te Backorder- oder Domain-Catching-Dienste. Dabei über­wa­chen au­to­ma­ti­sier­te Systeme den Zeitpunkt der Freigabe und re­gis­trie­ren die Domain sofort, sobald sie verfügbar wird.

Besonders häufig betroffen sind:

  • kurze oder ein­präg­sa­me Domains
  • Marken- oder Fir­men­na­men
  • Domains mit be­stehen­den Ver­lin­kun­gen
  • ehemalige Shop- oder Un­ter­neh­mens­sei­ten

Für Nut­ze­rin­nen und Nutzer wirkt es deshalb oft so, als wäre die Domain nie frei gewesen, obwohl sie tat­säch­lich nur für Sekunden verfügbar war.

Domain-Check

Wie kann eine gelöschte Domain über­nom­men werden?

Eine gelöschte Domain lässt sich erst nach voll­stän­di­ger Freigabe neu re­gis­trie­ren. Wer eine bestimmte Adresse über­neh­men möchte, sollte deshalb den Zeitpunkt der Freigabe im Blick behalten.

Hilfreich ist es, …

  • den Do­main­sta­tus re­gel­mä­ßig zu prüfen,
  • den er­war­te­ten Frei­ga­be­ter­min zu notieren,
  • Be­nach­rich­ti­gun­gen des Re­gis­trars zu nutzen
  • und die Domain sofort zu re­gis­trie­ren, sobald sie verfügbar ist.

Bei stark nach­ge­frag­ten Domains kann zu­sätz­lich ein Backorder-Service helfen, der die Re­gis­trie­rung au­to­ma­tisch ausführt.

Hinweis

Während einer Domain-Sperr­frist ist kein Provider-Wechsel möglich. Die Domain kann in dieser Zeit nicht zu einem anderen Anbieter umgezogen werden. Das gilt vor allem für neu re­gis­trier­te Domains, kürzlich über­tra­ge­ne Domains und Domains nach einem In­ha­ber­wech­sel. Erst nach Ablauf der Sperr­frist lässt sich die Domain regulär trans­fe­rie­ren.

Reviewer

Zum Hauptmenü