Probleme mit neuen TLDs umgehen: Die besten Tipps

Die Einführung neuer generischer TLDs sollte für eine Entspannung des Domainmarkts sorgen. Theoretisch möglich war auf einmal jeder Begriff, der den Richtlinien der ICANN entsprach. Diese Freiheit führte nicht nur zu einer Vielzahl schräger Vorschläge wie .guru, .sucks oder .wtf, sondern in Einzelfällen auch zu Problemen mit den neuen TLDs.

Neue TLDs: Probleme und Einschränkungen bei der Registrierung

Der Entschluss der ICANN, die Adressvergabe zu lockern und neue Top-Level-Domains zu schaffen, fand von Beginn an großen Anklang. Nur wenige Monate nach Bekanntwerden des Vorhabens gründeten sich erste Initiativen, die sich mit Anträgen an die Verwaltungsstelle wendeten – darunter Unternehmen, Städte und Gemeinden sowie gemeinnützige Organisationen. Die Vorschläge reichten von Markendomains wie .apple oder .bmw über Endungen mit regionalem Bezug wie .berlin oder .hamburg bis hin zu allgemeinen Begriffen wie .love, .blog oder .shop.

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Doch was, wenn die Konkurrenz oder Kritiker bzw. Kritikerinnen die passende Endung zum eigenen Markenamen, Produktsortiment oder Geschäftsbereich besetzt? Über die Verfügbarkeit einer Domainendung und die Nutzungsmodalitäten entscheidet letztlich die Organisation, die sich bei der ICANN erfolgreich als Domain-Name-Registry bewirbt. Die Folge: eine Reihe langwieriger Auseinandersetzungen, bei denen unterschiedlichste Interessengruppen bestimmte Top-Level-Domains für sich beanspruchten und vom allgemeinen Gebrauch auszuschließen versuchten – zum Teil mit Erfolg. Unter den neuen Endungen finden sich aus diesem Grund zahlreiche exklusive Top-Level-Domains, die Privatanwendern und -anwenderinnen gar nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Marken-nTLDs

Bei Markendomains handelt es sich um nTLDs, die ausschließlich für den Gebrauch durch Markeninhaber und Markeninhaberinnen vorgesehen sind. Rund ein Drittel der von der ICANN bearbeiteten Anträge ging auf das Konto von Unternehmen und Organisationen, die sich als Verwalter der eigenen Markendomain registrieren lassen wollen – darunter internationale Akteure wie Apple, Google oder BMW. Bei der Bewerbung geht es häufig gar nicht zwangsläufig um die Vorteile einer individuellen Domainendung. Auch die Angst vor Cybersquatting – der Besetzung der Domainendung durch einen anderen Bewerber – motiviert zu diesem Schritt.

Für Privatpersonen gibt es im Übrigen kaum Risiko bei neuen TLDs mit Markenbezug: Da die Marken-nTLDs nicht bei herkömmlichen Anbietern offeriert werden, besteht keine Gefahr, versehentlich eine markenrechtlich geschützte Domainendung zu registrieren.

Tipp

Sie wollen mehr über Cybersquatting und die Unterschiede zum Domaingrabbing erfahren? In unserem Artikel über Domaingrabbing und Cybersquatting erfahren Sie mehr zu den beiden Registrierungspraxen.

Domainendungen mit CPE-Status

Die „Community Priority Evaluation“ (CPE) wurde von der ICANN eingeführt, damit sich Interessengruppen bei der Bewerbung um beliebte Endungen gegen finanzstarke Konzerne durchsetzen können. Wird eine Community-Bewerbung eingereicht, muss diese gegenüber herkömmlichen Bewerbungen bevorzugt behandelt werden – insofern nachgewiesen wird, dass ein Großteil der betreffenden Community die Bewerbung um die Domain unterstützt. Seitenbetreibern und -betreiberinnen stehen Domains mit CPE-Status in der Regel nur dann zur Verfügung, wenn sie Teil der Community bzw. des jeweiligen Geschäftszweigs sind. So richtet sich beispielsweise die .hotel-Endung ausschließlich an Hotels, Hotelketten, Hotelverbände und Hotel-Marketingorganisationen. Um Probleme mit neuen TLDs dieser Kategorie wie eine Sperrung der eigenen Domain oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Sie im Vorfeld prüfen, ob sie die benötigten Voraussetzungen erfüllen.

Regionale nTLDs

Sehr erfolgreich haben sich in den letzten Jahren Domains mit regionalem Bezug etabliert. Neue Domainendungen wie .berlin, .hamburg oder .bayern bieten den Vorteil, dass sie ein derart gekennzeichnetes Webangebot direkt in einen regionalen Kontext rücken und somit gezielt die gewünschte Leserschaft ansprechen. Um eine regionale nTLD zu registrieren, müssen Seitenbetreibende in der Regel nachweisen, dass sie über einen Wohn- oder Geschäftssitz in der entsprechenden Region verfügen. So soll sichergestellt werden, dass die nTLD nicht irreführend verwendet wird. Ein beliebter Tipp, um diese neuen TLDs dennoch nutzen zu können: Oft ist eine Domainregistrierung durch ortsansässige Treuhänder möglich, die als Registranten für die eigentlichen Inhaber auftreten.

Streit bei der Vergabe neuer Top-Level-Domains

Endkunden und Endkundinnen zahlen für die Registrierung einer Domain eine monatliche Gebühr. Für die Verwaltungen beliebter nTLDs ist die Breitstellung der Adresskürzel daher ein lukratives Geschäft. Das grundlegende Problem bei neuen TLDs mit hohem Registrierungsaufkommen: Finanzstarke Unternehmen sind bereit, Millionensummen für die Vergabelizenzen zu bezahlen. Gemeinnützige Organisationen hingegen würden einen Teil der neuen Domains gerne für sich beanspruchen. Zusätzliches Konfliktpotenzial bieten die Bestrebungen einzelner Unternehmen, allgemeine nTLDs als Markendomains zu besetzen.

Die Richtlinien der ICANN schließen die exklusive Nutzung allgemeinsprachlicher Begriffe zwar grundsätzlich aus. Die Entscheidungen der Verwaltungsstelle führten in der Vergangenheit jedoch immer wieder zu Irritationen.

Ferrero sichert sich .kinder-Domain

Die ursprünglich allgemeine Domainendung .kinder ist seit 2015 die offizielle Marken-Domain für die gleichnamige Produktlinie der Süßwarenherstellers Ferrero. Dieser Schritt wurde nicht nur vom Deutschen Kinderschutzbund, sondern auch von der Kinderkommission des Deutschen Bundestages scharf kritisiert. Doch der Einspruch kam zu spät. Die ICANN folgte der Argumentation Ferreros, dass der Begriff „kinder“ lediglich in Deutschland allgemeinsprachlich sei, die eigene Marke hingegen internationale Gültigkeit besitze. Das Unternehmen darf die Domain jedoch ausschließlich nutzen, um seine Schokoladenprodukte zu bewerben. Für Internetangebote, die sich allgemein an Kinder richten, ist die Verwendung der nTLD durch die ICANN untersagt.

Amazon kämpft jahrelang um .amazon

Weniger Glück hatte zunächst der Online-Versandhändler Amazon. Bei der Bewerbung um die Endung .amazon musste sich das Unternehmen im Jahr 2012 einem Einspruch seitens der Amazon Cooperation Treaty Organisation (ACTO), einer Gruppe zur Förderung der Entwicklung des Amazonas-Beckens, beugen. Angeführt von Brasilien und Peru wollte die Gruppe die Domain aufgrund der sprachlichen Ähnlichkeit zum Fluss Amazonas (englisch: Amazon River) für Webangebote über Umweltschutzmaßnahmen und für Informationsseiten über die Rechte der Ureinwohner und Ureinwohnerinnen nutzen. Das Bündnis pochte zudem auf eine Maxime der ICANN, der zufolge geografische Kategorien einen besonderen Schutz genießen.

2019, also ganze sieben Jahre später, hat die ICANN sich auf die Seite des Großkonzerns geschlagen und Amazon die Rechte eingeräumt, .amazon als Marken-TLD zu verwenden – zum Leidwesen der ACTO-Mitglieder, denen Amazon im Verlaufe des Streits im Übrigen unter anderem Kindle-Lesegeräte und andere Produkte im Wert von fünf Millionen Dollar geboten hatte.

Vorprogrammierte Probleme mit neuen TLDs

Auch unter den frei verfügbaren nTLDs finden sich Adresskürzel, bei denen die Gefahr rechtlicher Auseinandersetzungen besteht. In der Kritik stehen vor allem Domainendungen, die das Potenzial bieten, Unternehmen, Marken oder Einzelpersonen zu diffamieren. Große Beachtung in der medialen Berichterstattung finden hier vor allem die Endungen .sucks, .porn und .wtf. Um Unterlassungsklagen zu vermeiden, sollten Seitenbetreiber und Seitenbetreiberinnen bei der Nutzung entsprechender Domainendungen Vorsicht walten lassen.

.sucks – eine Domain, die nervt

Der englische Ausdruck „this sucks“ bedeutet frei übersetzt so viel wie „das nervt“ und dient in der Regel dazu, Unmut über eine Person oder einen Umstand zum Ausdruck zu bringen. Markeninhaber sehen das Risiko, dass diese neue TLD überwiegend zur Diffamierung genutzt wird, und versuchen, durch Defensiv-Registrierungen entgegenzuwirken. Ein ähnliches Verhalten ist auch bei Prominenten zu beobachten: So hat beispielsweise die Sängerin Taylor Swift 2015 vorsorglich sowohl die .sucks-Domain zu ihrem Namen sowie das entsprechende .porn-Pendant reserviert.

Vox Populi, die für die .sucks-Domains zuständige Domain-Registry, sieht die Probleme mit der neuen TLD im Übrigen nicht. Die Registrierungsstelle sieht die Endung eher als eine Möglichkeit für Unternehmen, in einen Dialog mit Kunden, Kundinnen, Verbrauchern und Verbraucherinnen zu treten.

Warum Defensiv-Registrierungen unnötig sind

Problematisch sind Domainendungen wie .sucks, .wtf und .porn nur dann, wenn sie in Kombination mit Marken oder Eigennamen registriert werden. Während der Betrieb der Website www.monday.sucks vollkommen unbedenklich ist, stellen Internetadressen wie www.hier-marke-einfügen.sucks in der Regel eine Verletzung des Markenrechts dar, sofern sie nicht von den Rechteinhabern bzw. -inhaberinnen selbst betrieben werden.

Um seine Markenrechte zu schützen, muss man die problematischen TLDs aber nicht zwangsläufig selbst registrieren: Die ICANN stellt mit dem Trademark Clearinghouse und dem Uniform Rapid Suspension (URS) zwei wirkungsvolle Verfahren zur Verfügung, gegen unzulässige Domainregistrierungen vorzugehen. Das Trademark Clearinghouse dient als zentrales Register, in dem Marken hinterlegt werden können. Sobald neue Top- oder Second-Level-Domains beantragt werden, die sich mit dem hinterlegten Datensatz doppeln, werden die entsprechenden Markeninhaber informiert. Über das Uniform Rapid Suspension können Markeninhaber bei nachweisbar ähnlichen Domains oder missbräuchlichen Registrierungen eine Suspendierung der Internetadresse erwirken.

Tipp

Neue Top-Level-Domains, generische Endungen, länderspezifische TLD? Und was hat es dann auch noch mit Second- und Third-Level-Domain auf sich? An anderer Stelle im Digital Guide geben wir Ihnen alle Informationen über die verschiedenen Domaintypen!