Für alle WordPress-Nut­ze­rin­nen und -Nutzer, die ge­schäft­li­che Websites betreiben, gilt in Deutsch­land eine Im­pres­sums­pflicht. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie Impressum-Ge­ne­ra­to­ren oder Plugins nutzen, um ein WordPress-Impressum zu erstellen und ein­zu­fü­gen.

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Für wen gilt die Im­pres­sums­pflicht?

Alle, die Websites nicht für familiäre oder per­sön­li­che, sondern für re­gel­mä­ßi­ge ge­schäft­li­che Zwecke nutzen, sind ver­pflich­tet, In­for­ma­tio­nen über Namen, Kontakt und ggf. Rechts­form, Steu­er­in­for­ma­tio­nen und zur Da­ten­schutz­er­klä­rung zu ver­öf­fent­li­chen. Die Im­pres­sums­pflicht für Websites ist im § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) geregelt. Es schreibt vor, dass ge­schäfts­mä­ßi­ge Online-Angebote eine leicht er­kenn­ba­re, un­mit­tel­bar er­reich­ba­re und ständig ver­füg­ba­re An­bie­ter­kenn­zeich­nung be­reit­stel­len müssen. Dieses Gesetz ersetzt seit 2024 die frühere Regelung im Te­le­me­di­en­ge­setz (TMG).

Die Im­pres­sums­pflicht gilt auch für Social-Media-Auftritte, sofern diese in einem ge­schäft­li­chen Zu­sam­men­hang stehen, etwa zur Bewerbung von Leis­tun­gen, Produkten oder Stel­len­an­zei­gen.

Hinweis

Eine Im­pres­sums­pflicht, wie sie in Deutsch­land vom Gesetz vor­ge­schrie­ben wird, gilt kei­nes­wegs in allen anderen EU-Ländern in gleicher Weise. Ob es in anderen Ländern eine Pflicht zum Impressum gibt, kann daher stark variieren.

Welche Angaben gehören in ein Impressum?

All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­ons­pflich­ten umfassen für jedes Impressum im Internet folgende Pflicht­an­ga­ben:

  • Name: Vor-/Nachname bei na­tür­li­chen Personen oder Un­ter­neh­mens­na­me sowie Name der Ver­tre­tungs­be­rech­tig­ten bei ju­ris­ti­schen Personen
  • Rechts­form: Bei ju­ris­ti­schen Personen/Un­ter­neh­men
  • Anschrift: Ort, PLZ, Straße und Haus­num­mer er­for­der­lich (nur Postfach ist nicht zulässig)
  • Kontakt: E-Mail-Adresse sowie Angaben, die eine schnelle elek­tro­ni­sche Kon­takt­auf­nah­me und un­mit­tel­ba­re Kom­mu­ni­ka­ti­on er­mög­li­chen; je nach Angebot kann bzw. sollte auch eine Te­le­fon­num­mer angegeben werden
  • Um­satz­steu­er- oder Wirt­schafts-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer (W-IdNr.): Falls er­for­der­lich bzw. vorhanden
  • Handels-, Vereins-, Part­ner­schafts- oder Ge­nos­sen­schafts­re­gis­ter inklusive Re­gis­ter­num­mer: Falls er­for­der­lich bzw. vorhanden

Zu­sätz­li­che Im­pres­sums­an­ga­ben gibt es für folgende Gruppen und Personen:

  • Re­gle­men­tier­te Berufe (z. B. No­ta­ri­ats­we­sen, Rechts- und Steu­er­be­ra­tung): Be­rufs­be­zeich­nung, Staat, zu­stän­di­ge Kammer, Angaben zu be­ruf­li­chen Vor­schrif­ten und of­fi­zi­el­len Re­gel­wer­ken
  • Jour­na­lis­tisch-re­dak­tio­nel­le Website-Inhalte: Name und Anschrift von Ver­ant­wort­li­chen (z. B. re­dak­tio­nel­le Leitung bzw. Ge­schäfts­füh­rung)
  • Online-Handel mit Angebot von Produkten/Dienst­leis­tun­gen: Hinweis zur Teilnahme oder Nicht­teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le gemäß VSBG (Ver­brau­cher­streit­bei­le­gungs­ge­setz).
  • Pflicht bzw. Be­reit­schaft zu Ver­brau­cher­schlich­tungs­ver­fah­ren: Nennung der ent­spre­chen­den Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le inklusive pos­ta­li­scher und elek­tro­ni­scher Kon­takt­da­ten
  • Zu­las­sungs­pflich­ti­ge Tä­tig­kei­ten: Angabe der zu­stän­di­gen Auf­sichts­be­hör­de, sofern für die Tätigkeit eine be­hörd­li­che Zulassung er­for­der­lich ist
  • Ein­ge­bun­de­ne Social-Media-Links oder Google Analytics: Da­ten­schutz­er­klä­rung
Hinweis

Ändern sich Kon­takt­da­ten, Anschrift, Name oder Rechts­form, sind die Angaben zeitnah zu ak­tua­li­sie­ren. Sie sollen immer dafür sorgen, dass:

  • die Angaben im Impressum voll­stän­dig und korrekt sind.
  • die Impressum-Links auf Website und Social Media stimmen überein und funk­tio­nie­ren.
  • der Link zum Impressum klar ge­kenn­zeich­net und leicht er­reich­bar ist.

Wo muss ein WordPress-Impressum zu finden sein?

Laut Ge­setz­ge­ber muss ein Impressum „leicht erkennbar und un­mit­tel­bar er­reich­bar“ sein. Hier genügt es in der Regel, wenn Sie das Impressum als ei­gen­stän­di­ge Seite auf Ihrer Online-Präsenz erstellen und diese über einen gut sicht­ba­ren, von jeder Seite ab­ruf­ba­ren Link zum Impressum einbinden. Der Link sollte klar als „Impressum“ be­zeich­net werden. Un­zu­läs­sig ist es, wenn das Impressum spezielle Zu­satz­pro­gram­me zum Lesen erfordert oder Pflicht­an­ga­ben des Im­pres­sums nur in den All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen (AGB) stehen.

Hinweis

Die Im­pres­sums­pflicht enthält nicht ohne Grund das Wort „Pflicht“. Wird ein Impressum auf einer ge­schäft­li­chen Website weg­ge­las­sen oder vergessen, drohen hohe Geldbußen. Ebenfalls können aufgrund eines Wett­be­werbs­ver­sto­ßes Un­ter­las­sungs­an­sprü­che angemahnt werden.

So lässt sich ein WordPress-Impressum erstellen und einfügen

Wenn Sie eine WordPress-Seite erstellen möchten und ver­pflich­tet sind, ein Impressum an­zu­bie­ten, können Sie dies ei­gen­hän­dig mit Vorlagen und gemäß ge­setz­li­chen Vorgaben erledigen. Ju­ris­tisch sicher verfahren Sie, wenn Sie einen zu­ver­läs­si­gen kos­ten­lo­sen Impressum-Generator nutzen. Emp­feh­lens­wer­te Ge­ne­ra­to­ren finden Sie unter anderem bei:

Gehen Sie wie folgt vor, um ein Impressum in WordPress zu erstellen und in Ihre Website als ei­gen­stän­di­ge Seite ein­zu­bin­den:

Schritt 1: Melden Sie sich bei WordPress an und gehen Sie in Ihrem Backend auf das Menü „Seiten“. Klicken Sie auf die rechte Schalt­flä­che „Seite hin­zu­fü­gen“.

Bild: Das Menü „Seiten“ mit dem Button „Neue Seite hinzufügen“ im WordPress-Backend
Über „Seite hin­zu­fü­gen“ können Sie Ihr eigenes WordPress-Impressum erstellen.

Schritt 2: Ein Fenster mit Vorlagen wird angezeigt. In der rechten Ecke können Sie es schließen, um zur leeren Vorlage für Ihre Im­pres­sums­sei­te zu gelangen.

Bild: Die WordPress-Funktion „Blank page“ zur Seitenerstellung
Schließen Sie das Fenster mit den Vor­la­gen­emp­feh­lun­gen, um zu einer leeren Vorlage zu wechseln.

Schritt 3: Öffnen Sie nun in einem neuen Tab Ihres Web­brow­sers den Impressum-Generator Ihrer Wahl. Im Beispiel nutzen wir den eRecht24-Impressum-Generator. Gehen Sie hier auf die Funktion „Kostenlos erstellen“. Der Generator führt Sie Schritt für Schritt durch die Pflicht­an­ga­ben des Im­pres­sums und bietet je nach Art der ge­schäft­li­chen Website bzw. Tätigkeit optionale Angaben. Wurde das Impressum erstellt, können Sie sich dieses im Anschluss als PDF-Dokument per E-Mail schicken lassen. Das PDF enthält Ihr Impressum als Text sowie als HTML-Version.

Bild: Der Impressum-Generator von eRecht24
Mit einem kos­ten­lo­sen Impressum-Generator erstellen Sie ein ju­ris­tisch korrektes, voll­stän­di­ges Impressum. Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

Schritt 4: Nun müssen Sie den Impressum-Text aus Ihrem PDF kopieren und in einen ge­eig­ne­ten Editor (z. B. Notepad oder TextEdit) ohne For­ma­tie­run­gen einfügen. Da die For­ma­tie­run­gen von Word oder auch Open­Of­fice nicht 1:1 von WordPress über­nom­men werden, sind diese eher un­ge­eig­net. Das Impressum muss in jedem Fall als Textform ein­ge­bun­den werden. Ein Bild ist nicht gestattet.

Schritt 5: Kopieren Sie Ihren Impressum-Text nun aus dem Editor in die mit „Impressum“ über­schrie­be­ne WordPress-Seite und passen Sie ihn, falls er­for­der­lich, an. In­halt­lich sollte am Text nichts geändert werden. Wenn alles korrekt und voll­stän­dig ist, können Sie auf „Ver­öf­fent­li­chen“ klicken, um das Impressum zu Ihrer Seite hin­zu­zu­fü­gen.

Bild: Das eingefügte Impressum auf der neu erstellten WordPress-Seite
Die WordPress-Seite mit Ihrem voll­stän­di­gen Impressum können Sie nun offiziell „ver­öf­fent­li­chen“.

Schritt 6: Achten Sie noch darauf, das Impressum auf jeder Un­ter­sei­te Ihrer WordPress-Seite zu verlinken (z. B. in der Fußzeile der je­wei­li­gen Seite). Sollte Ihre ge­schäft­li­che WordPress-Seite auch mit Social-Media-Accounts verbunden sein, so fügen Sie auch dort einen ent­spre­chen­den Abschnitt mit dem Impressum ein und achten Sie darauf, die Ver­knüp­fun­gen aktuell zu halten.

Hinweis

Wer sich mit dem Impressum be­schäf­tigt, stößt früher oder später auf den so­ge­nann­ten Dis­clai­mer im Impressum. Pauschale Dis­clai­mer schließen eine Haftung für verlinkte Drit­tin­hal­te nicht zu­ver­läs­sig aus. Wichtiger ist, externe Links sorg­fäl­tig aus­zu­wäh­len und bei Hinweisen auf Rechts­ver­stö­ße zeitnah zu reagieren. Eine Haftung für verlinkte Drit­tin­hal­te ist jedoch nicht zu 100 Prozent aus­zu­schlie­ßen.

WordPress-Plugins für ein korrektes Impressum

Wenn Sie keinen Impressum-Generator über eine Website aufrufen und nutzen möchten, können Sie ein WordPress-Plugin zur Er­stel­lung eines Im­pres­sums direkt in Ihr WordPress einbinden. Das Plugin erstellt mit Ihnen Schritt für Schritt ein ju­ris­tisch korrektes Impressum. Je nach Plugin sind auch au­to­ma­ti­sche Updates oder Er­in­ne­run­gen bei Än­de­run­gen enthalten.

Ein beliebtes Impressum-Plugin für WordPress ist Impressum by Epiphyt.

Bild: Die WordPress-Downloadseite von Impressum by Epiphyt
Mit dem Impressum-Plugin von Epiphyt in­te­grie­ren Sie Ihren eigenen Impressum-Generator in Ihr WordPress-Dashboard. Quelle: https://de.wordpress.org/plugins/impressum/
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Welche weiteren ge­setz­li­chen An­for­de­run­gen gibt es neben dem Impressum?

Wer WordPress pro­fes­sio­nell und kom­mer­zi­ell nutzt, verwendet in der Regel auch Cookies zur Analyse des Nutzer- und Kauf­ver­hal­tens sowie Analyse-Tools wie Google Analytics für besseres WordPress-SEO. In diesem Fall benötigen Sie auch eine ent­spre­chen­de Da­ten­schutz­er­klä­rung, in der Sie Ihre Da­ten­schutz­maß­nah­men zur Da­ten­er­he­bung und -ver­ar­bei­tung auf­schlüs­seln. Ebenso brauchen Sie gemäß der Cookie-Hin­weis­pflicht ent­spre­chen­de Hinweise und eine Cookie-Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung für nicht technisch not­wen­di­ge Cookies (Analyse, Marketing, Tracking), die Sie z. B. über WordPress-Cookie-Plugins setzen.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

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