Das Problem eines komplett belegten Adressbereiches ist bei der Nutzung der dynamischen Adresszuordnung eher unwahrscheinlich. Prinzipiell gleicht dieses Verfahren weitestgehend der automatischen Vergabe, allerdings gibt es dennoch einen kleinen, aber feinen Unterschied: Die vom DHCP-Server übermittelten IP-Konfigurationen sind nämlich nicht auf unbestimmte Zeit gültig, sondern mit einer vom Administrator definierten Lease-Time (dt. Leihdauer) versehen. Diese gibt an, wie lange das Gerät mit der jeweiligen IP-Adresse auf das Netzwerk zugreifen kann. Vor dem Ablauf dieses Zeitfensters müssen standardkonforme Clients um eine Verlängerung bitten, indem Sie erneut ein DHCPREQUEST-Paket schicken. Bleibt dies aus, kommt es nicht zum sogenannten DHCP-Refresh und der Server gibt die betreffende Adresse wieder frei.
Während Administratoren sowohl bei der automatischen als auch bei der dynamischen Zuordnungsvariante nicht allzu viel zu tun haben, gestaltet sich die Situation bei der manuellen Adressvergabe gänzlich anders. Bei diesem Verfahren, das man auch als statisches DHCP bezeichnet, weist man die verfügbaren IP-Adressen mithilfe des DHCP-Servers bestimmten MAC-Adressen per Hand zu. Eine Einschränkung bezüglich der Gültigkeitsdauer gibt es dabei nicht.
Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes, der dem eigentlichen Sinn und Zweck des Dynamic Host Configuration Protocols widerspricht, ist diese Zuordnungsart nur für sehr wenige Anwendungsszenarien sinnvoll. So sind statische IPs zum Beispiel notwendig, wenn auf dem betreffenden Computer Server-Dienste gehostet werden, die für die anderen Netzwerkteilnehmer jederzeit erreichbar sein sollen. Und auch für Portweiterleitungen ist es wichtig, dass die IP-Adresse unverändert bleibt.