Dropbox bietet zum Schutz Ihrer Daten Si­cher­heits­vor­keh­run­gen wie Ver­schlüs­se­lung, Zu­griffs­rech­te, Zwei-Faktor-Au­then­ti­fi­zie­rung und Geo­red­un­danz. Aufgrund der Server- sowie Un­ter­neh­mens­stand­or­te un­ter­lie­gen Ihre Daten al­ler­dings nur mit zu­sätz­li­chen Maßnahmen und Ein­schrän­kun­gen der DSGVO.

Si­cher­heit von Dropbox: Auf einen Blick

  • Dropbox bietet zum Schutz Ihrer Cloud-Daten AES-256-Bit-Ver­schlüs­se­lung für ge­spei­cher­te Daten sowie TLS-Ver­schlüs­se­lung mit min­des­tens 128 Bit bei Up- und Downloads.
  • Weitere Si­cher­heits­fea­tures umfassen Zwei-Faktor-Au­then­ti­fi­zie­rung, Zu­griffs­kon­trol­len, Perfect Forward Secrecy, Cer­ti­fi­ca­te Pinning und geo­red­un­dan­te Re­chen­zen­tren. Eine echte Ende-zu-Ende-Ver­schlüs­se­lung (Zero Knowledge) ist nur optional für bestimmte Inhalte verfügbar und nicht Standard.
  • Zwei Mi­nus­punk­te hin­sicht­lich Da­ten­schutz und -sou­ve­rä­ni­tät: Dropbox behält sich in den AGB ein­ge­schränk­te Zu­griffs­rech­te auf Daten von Nut­ze­rin­nen und Nutzern vor und nutzt über­wie­gend ser­ver­sei­ti­ge Ver­schlüs­se­lung, bei der der Anbieter technisch Zugriff haben kann. Als US-Un­ter­neh­men un­ter­liegt Dropbox dem Cloud Act, der laut Ex­per­ten­an­sicht nicht mit den eu­ro­päi­schen Da­ten­schutz­stan­dards der DSGVO kom­pa­ti­bel ist. Trotzdem wirbt Dropbox selbst mit DSGVO-Com­pli­ance.

Welche Ver­schlüs­se­lungs­tech­ni­ken nutzt Dropbox?

Vor allem für Un­ter­neh­men, die Daten auf Dritt­an­bie­ter-Server auslagern, spielen die Ver­schlüs­se­lungs­ver­fah­ren für ge­spei­cher­te Daten (Data at Rest) eine ent­schei­den­de Rolle. Als einer der ältesten und be­kann­tes­ten Cloud-Dienste bietet Dropbox eine über­zeu­gen­de, um­fas­sen­de Ver­schlüs­se­lung Ihrer Cloud-Daten.

AES-256-Bit-Ver­schlüs­se­lung

Der erste Blick auf die Dropbox-Ver­schlüs­se­lung sieht gut aus: Mit moderner AES-256-Bit-Ver­schlüs­se­lung für alle Cloud-Daten befindet sich Dropbox auf der Höhe der Zeit. Der Advanced En­cryp­ti­on Standard mit 256-Bit zählt zu den si­chers­ten Ver­schlüs­se­lungs­tech­ni­ken und wird von Behörden und Un­ter­neh­men weltweit ein­ge­setzt. Zur Ver­an­schau­li­chung: Um die „schwä­che­re“ 128-Bit-Ver­schlüs­se­lung zu knacken, würde es bereits mehrere Mil­li­ar­den Jahre dauern. Damit bietet Dropbox einen sehr hohen Schutz gegen Brute-Force-Attacken.

TLS/SSL und 128-Bit-Ver­schlüs­se­lung

Daten sollen nicht nur geschützt in der Cloud liegen, sondern sich auch sicher hoch- und her­un­ter­la­den lassen. Aus diesem Grund nutzt Dropbox die Ver­schlüs­se­lungs­ver­fah­ren TLS und SSL, kurz für „Secure Sockets Layer“ und „Transport Layer Security“. Sie über­tra­gen Ihre Daten somit durch einen ge­schütz­ten, mit AES-128 ver­schlüs­sel­ten Tunnel. Ein Abfangen und Ent­schlüs­seln Ihrer Da­ten­über­tra­gun­gen (Data-in-Transit) ist somit nahezu aus­ge­schlos­sen.

Fakt

SSL und TLS werden oftmals zusammen genannt. Tat­säch­lich handelt es sich bei TLS jedoch um das Nach­fol­ge­pro­to­koll von SSL – also um die neuere, sichere und bessere Version von SSL. Ältere SSL-Pro­to­kol­le sind in­zwi­schen un­zu­läs­sig und kaum mehr ge­bräuch­lich.

Zero-Knowledge- und Ende-zu-Ende-Ver­schlüs­se­lung

Zero-Knowledge bedeutet, dass Sie Ihre Daten bereits vor dem Hochladen in die Cloud ver­schlüs­seln und so für den Cloud-Dienst unlesbar machen. Dieses Prinzip ent­spricht der so­ge­nann­ten Ende-zu-Ende-Ver­schlüs­se­lung (E2EE), bei der Daten aus­schließ­lich auf den Geräten der Nut­ze­rin­nen und Nutzer ent­schlüs­selt werden. Dropbox hat 2022 die Tech­no­lo­gie des deutschen Un­ter­neh­mens Boxcryp­tor über­nom­men, um solche Funk­tio­nen lang­fris­tig in den eigenen Dienst zu in­te­grie­ren.

Mitt­ler­wei­le bietet Dropbox die Ende-zu-Ende-Ver­schlüs­se­lung für bestimmte Inhalte, wie Business-Tarife und aus­ge­wähl­te Ordner, an. Diese Form der Ver­schlüs­se­lung ist jedoch nicht stan­dard­mä­ßig für alle Dateien aktiv. Im regulären Betrieb nutzt Dropbox weiterhin ser­ver­sei­ti­ge Ver­schlüs­se­lung, bei der der Anbieter technisch Zugriff auf Daten haben kann.

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Welche Zu­griffs­rech­te hat Dropbox?

Wenn Sie einen Cloud-Dienst nutzen, sollten Sie zuvor einen Blick in die AGB werfen. In diesen klärt sich schnell, wie viele Zu­griffs­rech­te sich der Cloud-Service für die Be­reit­stel­lung vorbehält. Dropbox weist in seinen AGB bei­spiels­wei­se auf ein­ge­schränk­te Zu­griffs­rech­te für ser­ver­sei­tig ge­spei­cher­te Daten hin.

Für Nut­ze­rin­nen und Nutzer bedeutet das:

  • Dropbox kann Daten technisch ver­ar­bei­ten.
  • Inhalte sind nicht voll­stän­dig „un­sicht­bar“ für den Anbieter.
  • volle Kontrolle besteht nur bei zu­sätz­li­cher cli­ent­sei­ti­ger Ver­schlüs­se­lung.

Welche Freigabe- und Zu­griffs­rech­te haben Dropbox-User?

Abgesehen von ein­ge­schränk­ten Zu­griffs­rech­ten auf Ihre Daten, hängt die Si­cher­heit der Cloud-Daten von einem weiteren wichtigen Punkt ab: Welche Mög­lich­kei­ten gibt es, um mit anderen gemeinsam an Dateien zu arbeiten? Dabei kommt es darauf an, dass Sie selbst bestimmen, wer welche Dateien sehen kann und wer nicht.

Hierfür bietet Dropbox im Grunde dieselben Frei­ga­be­rech­te für Dateien wie die meisten Dropbox-Al­ter­na­ti­ven: Sie legen pro Datei oder Ordner fest, welche Personen Zugriff erhalten, teilen mit diesen Personen einen Freigabe-Link und können Rechte jederzeit wieder entziehen. Sie legen zudem fest, ob be­rech­tig­te Personen nur Le­se­zu­griff erhalten oder Dateien auch be­ar­bei­ten dürfen.

Kon­to­schutz durch Zwei-Faktor-Au­then­ti­fi­zie­rung

Mit einer op­tio­na­len Zwei-Faktor-Au­then­ti­fi­zie­rung (2FA) können Sie Ihr Dropbox-Konto zu­ver­läs­sig vor un­be­fug­tem Zugriff schützen. Die Funktion müssen Sie zunächst in Ihrem Dropbox-Konto ak­ti­vie­ren. Mit der 2FA benötigen Sie zu­sätz­lich zu Ihrem Passwort einen Si­cher­heits­code, den Sie wahlweise per SMS mit hin­ter­leg­ter Te­le­fon­num­mer oder per Au­then­ti­fi­ka­tor-Apps wie Google Au­then­ti­ca­tor erhalten. Die zwei­stu­fi­ge Über­prü­fung ist ein Standard, den heut­zu­ta­ge jeder seriöse Dienst für das Teilen, Speichern und Be­ar­bei­ten von Daten bieten sollte.

Kon­to­wie­der­her­stel­lung

Ganz gleich, ob Sie Ihr Passwort vergessen, Ihr Konto gehackt wurde oder Sie aus Versehen das falsche Konto löschen – eine Mög­lich­keit zur Kon­to­wie­der­her­stel­lung gehört ebenfalls zum Standard der Cloud-Si­cher­heit. Im kos­ten­lo­sen Dropbox Basic sowie im Ein­stei­ger-Abo Dropbox Plus können Sie bis zu 30 Tage lang die Datei- und Kon­to­wie­der­her­stel­lung anfordern. Mit anderen kos­ten­pflich­ti­gen Abos wie Es­sen­ti­als oder Business stehen sogar 180 Tage oder mit Business Plus 365 Tage zur Wie­der­her­stel­lung von Daten und Konten sowie zur Kon­ten­zu­rück­set­zung zur Verfügung.

Welchen Schutz bietet Dropbox vor Cy­ber­an­grif­fen?

Wer Daten in Cloud-Dienste auslagert, muss sich darauf verlassen, dass Un­ter­neh­men aus­rei­chen­de Si­cher­heits­vor­keh­run­gen gegen Cy­ber­an­grif­fe treffen. Dropbox bietet ähnlich wie Google Drive und iCloud eine hohe Cloud-Si­cher­heit mit folgenden stan­dard­mä­ßi­gen Schutz­maß­nah­men gegen Cy­ber­an­grif­fe:

Tech­ni­scher Schutz

  • hohe Si­cher­heit der Re­chen­zen­tren durch Geo­red­un­danz
  • moderne Ver­schlüs­se­lung mit AES-256-Bit für Data-at-Rest (Spei­che­rung)
  • TLS-Ver­schlüs­se­lung mit AES-128-Bit für Data-in-Transit (Über­tra­gung)
  • Perfect Forward Secrecy (ver­hin­dert eine nach­träg­li­che Da­ten­ent­schlüs­se­lung durch nicht re­kon­stru­ier­ba­re Sit­zungs­schlüs­sel)
  • Cer­ti­fi­ca­te Pinning (stellt sicher, dass Ver­bin­dun­gen aus­schließ­lich zu au­to­ri­sier­ten Servern erfolgen)

Kon­to­si­che­rung

  • optionale Zwei-Faktor-Au­then­ti­fi­zie­rung
  • in­te­grier­ter Pass­wort­schutz mit sicherem Passwort
  • Zu­griffs­kon­trol­len

Da­ten­ma­nage­ment

  • Daten sichern mit au­to­ma­ti­schen Backups
  • Syn­chro­ni­sa­ti­on
  • Konten- und Da­tei­wie­der­her­stel­lung

Trotz der genannten Si­cher­heits­vor­keh­run­gen weist Dropbox eine relevante Schwäche beim Schutz vor Cy­ber­an­grif­fen auf: Für Up- und Downloads gibt es keinen um­fas­sen­den, sys­te­ma­ti­schen Malware-Schutz wie bei spe­zia­li­sier­ten Si­cher­heits­lö­sun­gen.

So ver­bes­sert KI die Si­cher­heit von Dropbox

Dropbox setzt künst­li­che In­tel­li­genz gezielt ein, um die Si­cher­heit und Kontrolle über Daten innerhalb der Plattform zu ver­bes­sern, etwa durch Funk­tio­nen wie „Dropbox Dash“. Dabei greift die KI direkt auf Inhalte in Ihrem Dropbox-Konto und ver­bun­de­nen Tools zu, um Si­cher­heits­ri­si­ken sichtbar zu machen und den Zugriff besser zu steuern.

Konkret un­ter­stützt KI bei Dropbox die Si­cher­heit in folgenden Bereichen:

  • Erkennung von Risiken: KI iden­ti­fi­ziert un­ge­wöhn­li­che Zugriffe oder po­ten­zi­ell unsichere Freigaben (z. B. öf­fent­li­che Links)
  • Zu­griffs­kon­trol­le: Be­rech­ti­gun­gen werden au­to­ma­tisch ana­ly­siert und können zentral überprüft oder angepasst werden
  • Trans­pa­renz: Nut­ze­rin­nen und Nutzer sehen leichter, wer Zugriff auf welche Inhalte hat und wo Si­cher­heits­lü­cken bestehen

Gleich­zei­tig bleibt die Si­cher­heit an klare Be­din­gun­gen geknüpft:

  • Da­ten­ver­ar­bei­tung für KI: Inhalte werden ana­ly­siert, um Funk­tio­nen wie Suche oder Zu­sam­men­fas­sun­gen be­reit­zu­stel­len
  • Ein­bin­dung externer KI-Dienste: In be­stimm­ten Fällen werden relevante Inhalte an geprüfte Dritt­an­bie­ter über­mit­telt
  • Kein Training mit Nut­zer­da­ten: Laut Dropbox werden Inhalte nicht zum Training eigener KI-Modelle verwendet

Bekannte Si­cher­heits­vor­fäl­le bei Dropbox

Als Cloud-Dienst, der bereits seit 2008 existiert, blickt Dropbox un­wei­ger­lich auf eine Reihe von Si­cher­heits­vor­fäl­len zurück. Zu den be­kann­tes­ten zählen:

  • 2011 führte ein Update-Fehler dazu, dass für mehrere Stunden der Zugriff auf jeden Dropbox-Account über die zu­ge­hö­ri­ge E-Mail-Adresse möglich wurde.
  • 2012 führte der kom­pro­mit­tier­te Account eines Dropbox-An­ge­stell­ten zur Ver­öf­fent­li­chung von rund 68 Millionen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten inklusive E-Mail-Adressen und Pass­wör­tern. Die Si­cher­heits­lü­cke zeigte, dass der Zugriff auf Cloud-Daten durch Dropbox-An­ge­stell­te nach wie vor ein Si­cher­heits­ri­si­ko darstellt.
  • 2017 tauchten Dateien in den Accounts von Nut­ze­rin­nen und Nutzern wieder auf, die bis zu sechs Jahre zu­rück­la­gen. Der Vorfall deutet darauf hin, dass Dropbox gelöschte Daten nicht endgültig löscht.
  • 2022 wurde bekannt, dass es zum Diebstahl von rund 130 Re­po­si­to­rys des Quell­codes über einen kom­pro­mit­tier­ten An­ge­stell­ten-Account kam. Zu den ge­stoh­le­nen Quellcode-Teilen zählen interne Pro­to­ty­pen, Security-Tools und Kopien von Bi­blio­the­ken.
  • 2024 erlangten An­grei­fe­rin­nen und Angreifer Zugriff auf die Pro­duk­ti­ons­um­ge­bung von Dropbox Sign und konnten darüber per­sön­li­che Kun­den­da­ten entwenden.

Spielt der Cloud Act für Dropbox eine Rolle?

Bei Dropbox handelt es sich um ein US-Un­ter­neh­men, dessen Cloud-Server vorrangig in den USA stehen. Zwangs­läu­fig un­ter­liegt Dropbox somit dem US-ame­ri­ka­ni­schen Cloud Act. Das 2018 erlassene Gesetz gewährt US-Behörden unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Zugriff auf die Cloud-Daten von US-Firmen. Das gilt auch für Daten von Kundinnen und Kunden einer US-Firma, die EU-Server betreibt. Im Ernstfall ist Dropbox ver­pflich­tet, Daten von Nut­ze­rin­nen und Nutzern her­aus­zu­ge­ben, selbst wenn diese nicht in den USA liegen. Auch die Her­aus­ga­be ohne Jus­tiz­be­schluss ist unter be­stimm­ten Be­din­gun­gen möglich. Ein hun­dert­pro­zen­ti­ger Da­ten­schutz ist mit Dropbox also allein aufgrund des Cloud Acts nicht voll­stän­dig ge­währ­leis­tet.

Seit 2023 existiert mit dem EU‑US Data Privacy Framework wieder eine recht­li­che Grundlage für Da­ten­trans­fers zwischen der EU und den USA. Dieses Abkommen erlaubt die Über­mitt­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten an zer­ti­fi­zier­te US-Un­ter­neh­men und soll ein an­ge­mes­se­nes Da­ten­schutz­ni­veau si­cher­stel­len. Dennoch gilt: Das Data Privacy Framework löst die grund­sätz­li­chen Zu­griffs­mög­lich­kei­ten durch US-Behörden nicht voll­stän­dig auf. DSGVO-konformes Cloud Computing ist grund­sätz­lich möglich, erfordert aber zu­sätz­li­che Maßnahmen wie Verträge zur Auf­trags­ver­ar­bei­tung, Ri­si­ko­be­wer­tun­gen und tech­ni­sche Schutz­me­cha­nis­men.

Erfüllt Dropbox Da­ten­schutz­stan­dards für Un­ter­neh­men?

Vor allem im Zu­sam­men­hang mit Da­ten­si­cher­heit und Da­ten­ho­heit müssen sich Un­ter­neh­men fragen, ob sich Dropbox für eine ge­schäft­li­che Nutzung eignet. Grund­sätz­lich erfüllt der Dienst mit mo­derns­ter Ver­schlüs­se­lung, Zu­griffs­kon­trol­le und in­ter­na­tio­nal an­er­kann­ten Zer­ti­fi­zie­run­gen viele wichtige An­for­de­run­gen für Com­pli­ance und Da­ten­schutz.

Zu Zer­ti­fi­zie­run­gen, die Dropbox bietet, zählen:

  • ISO 27001 (In­for­ma­ti­ons­si­cher­heits-Ma­nage­ment)
  • ISO 27017 (Cloud-Si­cher­heit)
  • ISO 27018 (Da­ten­schutz in der Cloud)
  • ISO 27701 (Privacy In­for­ma­ti­on Ma­nage­ment)
  • SOC 1, SOC 2 und SOC 3 Prüf­be­rich­te
  • CSA STAR Level 2 Zer­ti­fi­zie­rung

Diese Standards werden re­gel­mä­ßig von un­ab­hän­gi­gen Prüf­stel­len überprüft und be­stä­ti­gen ein hohes Si­cher­heits­ni­veau sowie struk­tu­rier­te Prozesse zum Schutz von Daten.

Ähnlich wie die Server von Google Drive oder iCloud bietet Dropbox einen soliden Si­cher­heits­stan­dard, der auch eine ge­schäft­li­che Nutzung er­mög­licht. Dennoch stellt die Über­mitt­lung sensibler Un­ter­neh­mens­da­ten an US-Un­ter­neh­men in Ver­bin­dung mit dem Cloud Act einen zentralen Kri­tik­punkt dar.

Zudem müssen Un­ter­neh­men selbst aktiv werden, um DSGVO-konformen Da­ten­schutz si­cher­zu­stel­len. Dazu gehören ins­be­son­de­re:

  • Abschluss eines Vertrags zur Auf­trags­ver­ar­bei­tung (DPA)
  • Nutzung von Stan­dard­ver­trags­klau­seln (SCCs)
  • Durch­füh­rung von Risiko- und Trans­fer­be­wer­tun­gen
  • Fest­le­gung interner Da­ten­schutz­richt­li­ni­en

Zu­sam­men­fas­sung: Ist Dropbox sicher?

Ab­schlie­ßend lässt sich sagen: Dropbox bietet dank moderner Ver­schlüs­se­lung, sicheren Re­chen­zen­tren und zahl­rei­chen Si­cher­heits­funk­tio­nen ein hohes Si­cher­heits­ni­veau für Cloud-Daten. Ergänzt wird dies durch in­ter­na­tio­nal an­er­kann­te Zer­ti­fi­zie­run­gen sowie SOC-Prüf­be­rich­te, die die Si­cher­heits- und Da­ten­schutz­pro­zes­se re­gel­mä­ßig über­prü­fen.

Ein­schrän­kun­gen bestehen jedoch weiterhin: Eine echte Ende-zu-Ende-Ver­schlüs­se­lung ist nicht stan­dard­mä­ßig für alle Inhalte aktiv, und durch ser­ver­sei­ti­ge Ver­schlüs­se­lung kann der Anbieter technisch Zugriff auf Daten haben. Zudem stellen frühere Si­cher­heits­vor­fäl­le, po­ten­zi­el­le Zu­griffs­mög­lich­kei­ten durch den Anbieter sowie recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen wie der US-Cloud Act wichtige Faktoren dar, die ins­be­son­de­re bei sensiblen Un­ter­neh­mens­da­ten be­rück­sich­tigt werden sollten.

Wenn Sie sich fragen, welche Cloud am si­chers­ten ist, achten Sie neben tech­ni­schen Si­cher­heits­maß­nah­men auch auf den recht­li­chen Rahmen. Im Fall von Dropbox werden eu­ro­päi­sche Da­ten­schutz­stan­dards nicht voll­stän­dig ohne zu­sätz­li­che Maßnahmen erfüllt. Hierfür sollten Sie sich an einen al­ter­na­ti­ven eu­ro­päi­schen Dienst mit Servern in Deutsch­land oder anderen EU-Ländern halten.

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