Das digitale Zeitalter stellt neue Her­aus­for­de­run­gen an das Erbrecht: Was passiert ei­gent­lich mit meinen digitalen Profilen, Konten, Texten und Daten, wenn ich sterbe? Digitaler Nachlass ist ein über­ra­schend komplexes Thema mit vielen Faktoren. Ei­ner­seits bestehen recht­li­che Fragen: Wem gehören ei­gent­lich meine Daten? Wer ent­schei­det im Todesfall, was mit meinen On­line­pro­fi­len passiert? Diese und zahl­rei­che weitere Fragen be­schäf­ti­gen nicht nur den Ge­setz­ge­ber, sondern auch Internet-Provider und Anbieter von On­line­ser­vices.

Dazu kommen die ethischen und per­sön­li­chen Fragen: Welche Inhalte meiner digitalen Präsenz möchte ich im Todesfall meinen Erben zur Verfügung stellen? Welche Person bestimme ich, die Zu­griffs­rech­te bekommen soll, wenn ich nicht mehr am Leben bin? Ist das Thema „digitaler Nachlass“ mitt­ler­wei­le wirklich so wichtig, dass ich mich damit be­schäf­ti­gen muss? Diese und viele andere Fragen be­ant­wor­ten wir in diesem Ratgeber.

De­fi­ni­ti­on: Digitaler Nachlass

Als „digitalen Nachlass“ be­zeich­net man grob die Menge an elek­tro­ni­schen Daten, die ein Nutzer im Todesfall auf Da­ten­trä­gern und im Internet hin­ter­lässt und die meist durch Pass­wör­ter geschützt sind. Dazu zählen u. a. Profile in sozialen Netz­wer­ken, On­line­kon­ten, E-Mail-Post­fä­cher, Cloud-Speicher, Lizenzen, Chat­ver­läu­fe, Medien, Kryp­to­wäh­run­gen und mehr. Der digitale Nachlass ist ein ver­gleichs­wei­se neuer The­men­kom­plex im Erbrecht und stellt sowohl Ge­setz­ge­ber als auch Ver­brau­cher und An­ge­hö­ri­ge vor Her­aus­for­de­run­gen.

Kategorie Relevante Daten Beispiele
On­line­kon­ten Zu­gangs­da­ten, Guthaben, Verträge, Nach­rich­ten­ver­läu­fe, Trans­ak­ti­ons­lis­ten, Ver­trags­da­ten, Dau­er­auf­trä­ge, Kün­di­gungs­be­stim­mun­gen On­line­shops (Amazon), Dienste für Kryp­to­wäh­run­gen (Bitcoin), Streaming-Dienste (Netflix, Spotify), Google-Konto, Apple-Konto
On­line­pro­fi­le in sozialen Medien/Netz­wer­ken Zu­gangs­da­ten, Pro­fil­in­for­ma­tio­nen, Nach­rich­ten, hoch­ge­la­de­ne Medien Facebook, Twitter, Instagram, XING, LinkedIn, WhatsApp, Google, SnapChat, Skype, YouTube, Dating-Seiten
E-Mail-Konten Zu­gangs­da­ten, E-Mails, Adressen E-Mail-Adressen bei IONOS, GMX, Google und Co.
Software as a Service bzw. On­line­diens­te Zu­gangs­da­ten, Ver­trags­de­tails, Kün­di­gungs­be­stim­mun­gen, hoch­ge­la­de­ne Medien, Nach­rich­ten­ver­läu­fe, Trans­ak­ti­ons­lis­ten, ge­schäft­li­che Daten Cloud-Services, Ar­beits­platt­for­men (Slack, WordPress usw.), Social-Media-Tools (hootsuite), Fi­nanz­soft­ware (NetSuite), Crowd­fun­ding-Platt­for­men (Patreon, Kick­star­ter), YouTube-Kanäle
On­line­li­zen­zen und übrige Be­sitz­tü­mer Zu­gangs­da­ten, Ver­trags­de­tails, Kün­di­gungs­be­stim­mun­gen, Über­tra­gungs­re­ge­lun­gen Software-Lizenzen (z. B. Bild­be­ar­bei­tungs­pro­gram­me), Vi­deo­spie­le (z. B. auf Steam oder Origin), Ge­gen­stän­de und Avatare in On­line­spie­len
Hardware Medien, Dokumente, Projekte PCs, Laptops, Smart­phones, Tablets, (externe) Fest­plat­ten, USB-Sticks, E-Book-Reader, Vi­deo­spiel­sys­te­me

Warum sollte ich meinen digitalen Nachlass regeln?

Ein Leben im In­for­ma­ti­ons­zeit­al­ter hin­ter­lässt viele digitale Spuren. On­line­pro­fi­le auf Facebook, Instagram, Twitter und Co. werden aufwendig mit Pass­wör­tern geschützt und ver­schlüs­selt, um sie so sicher wie möglich zu machen. Viele von uns posten, kom­men­tie­ren, liken und teilen Inhalte dermaßen oft und re­gel­mä­ßig im Internet, dass die sozialen Medien mitt­ler­wei­le einen großen Teil der täglichen Kom­mu­ni­ka­ti­on ausmachen. Der moderne Mensch verbringt einen we­sent­li­chen Teil seines Lebens im Internet und hin­ter­lässt dort ent­spre­chend viele und teilweise sensible In­for­ma­tio­nen, Dokumente, Dateien, Bilder, Videos und vieles mehr.

Verstirbt jemand un­er­war­tet, überleben ihn nicht nur seine Mit­men­schen, sondern auch seine Profile und Inhalte im Internet. Die Pass­wör­ter waren meist nur der ver­stor­be­nen Person bekannt. In diesem Fall ist es für die An­ge­hö­ri­gen erheblich schwerer, sich an­ge­mes­sen um das digitale Erbe zu kümmern. Deswegen ist es heut­zu­ta­ge dringend anzuraten, seinen digitalen Nachlass zeit­le­bens selbst zu regeln.

Dem kommt ins­be­son­de­re dann enorme Wich­tig­keit zu, wenn Sie im Internet ver­trau­li­che Dokumente speichern (etwa mithilfe eines Cloud-Services) oder wichtigen Schrift­ver­kehr über E-Mail führen. Bei plötz­li­chen To­des­fäl­len ist es häufig sehr wichtig, dass auf private Nach­rich­ten und Dateien zu­ge­grif­fen werden kann, etwa für den Ar­beit­ge­ber. Bei den meisten On­line­pro­fi­len ergibt es z. B. Sinn, sie schließen zu lassen oder in Ge­denk­sei­ten um­zu­wan­deln. Da­ten­spei­cher enthalten womöglich wichtige Dokumente und Dateien für An­ge­hö­ri­ge. Oft möchte diese für viel­ge­nutz­te E-Mail-Adressen eine au­to­ma­ti­sche Antwort ein­stel­len, damit die Kon­takt­per­so­nen über den Tod der Person Bescheid wissen und ggf. auf einen anderen An­sprech­part­ner verwiesen werden. Natürlich ist die end­gül­ti­ge Löschung des Kontos dann ein ebenso häufiger wie not­wen­di­ger Schritt.

Bei phy­si­schen Da­ten­trä­gern verhält sich der digitale Nachlass ver­gleichs­wei­se simpel, denn diese gehen einfach als Be­sitz­tü­mer auf den oder die Erben über. Meist sind Fest­plat­ten, Geräte und USB-Sticks nicht durch Pass­wör­ter geschützt oder diese sind An­ge­hö­ri­gen zumindest bekannt. Trotzdem sollten auch hier Zu­griffs­rech­te und Pass­wör­ter geregelt werden, damit die An­ge­hö­ri­gen auf die ent­hal­te­nen Daten zugreifen können. Das können private Dateien wie Fotos und Videos sein, aber auch wichtige Dokumente.

Kom­pli­zier­ter wird der digitale Nachlass, wenn die ver­stor­be­ne Person in ir­gend­ei­ner Form ge­schäft­lich im Internet unterwegs war. Betrieb der Ver­stor­be­ne bei­spiels­wei­se einen YouTube-Kanal, der weiterhin re­gel­mä­ßig Wer­be­ei­nah­men ge­ne­rie­ren wird, muss der Geldfluss geregelt werden. Dasselbe gilt für beliebte Instagram-Profile, die ge­spon­ser­te Posts enthalten und über die Wer­be­ver­trä­ge ab­ge­schlos­sen wurden. Kurz gesagt: Der digitale Nachlass ist bei In­fluen­cern, Content-Producern und anderen Menschen, die im Internet Geld verdienen, enorm wichtig.

Auch digitale Währung verlangt erhöhte Auf­merk­sam­keit. Was passiert nach meinem Ableben mit meinem digitalen Vermögen in Form von Kryp­to­wäh­run­gen (z. B. Bitcoin) und PayPal-Guthaben? Kom­pli­zier­ter wird es bei On­lin­ever­trä­gen für SaaS-Services, im Internet getätigte, aber noch nicht erhaltene Be­stel­lun­gen und Online-Abon­ne­ments für digitale Inhalte (z. B. Streaming-Dienste oder E-Book-Bi­blio­the­ken). Sogar im Bereich Gaming gibt es be­rech­tig­te Fragen zum digitalen Erbe, weil auch hier Inhalte (z. B. Ge­gen­stän­de in On­line­spie­len) durchaus von re­le­van­tem monetären Wert sein können.

Erst wenn man sich mit dem Thema genauer be­schäf­tigt, wird klar, wie viele Daten, Konten, Profile und andere digitale Be­sitz­tü­mer man überhaupt hat. Regelt man seinen digitalen Nachlass nur un­zu­rei­chend, über­for­dert man seine Erben damit schnell. Mit anderen Worten: Wenn Sie daran in­ter­es­siert sind, Ihren Nachlass umfassend zu regeln und Ihren Erben möglichst wenig Arbeit auf­zu­bür­den, gehört der digitale Nachlass mitt­ler­wei­le un­ver­zicht­bar dazu.

Ethische Fragen beim sozialen Nachlass

Der digitale Nachlass ist ein wichtiges Thema, wenn es um Erbrecht geht. Al­ler­dings spielt auch die Trau­er­be­wäl­ti­gung beim Ableben einer geliebten Person eine wichtige Rolle, wenn diese in sozialen Netz­wer­ken unterwegs war. Weil ein On­line­pro­fil nach dem Tod ohne Nach­lass­re­ge­lung einfach fort­be­steht, kann weiterhin mit diesem in­ter­agiert werden, obwohl die Person nicht mehr lebt. Das ist besonders dann pro­ble­ma­tisch, wenn die im sozialen Netzwerk ver­bun­de­nen Menschen noch nicht über den Tod Bescheid wissen. Taucht die ver­stor­be­ne Person weiterhin in Feeds auf, etwa indem sie in Posts markiert wird oder Inhalte auf deren Timeline geteilt werden, kann das bei An­ge­hö­ri­gen negative Emotionen auslösen und die Trau­er­ar­beit er­schwe­ren.

In manchen Fällen möchten die An­ge­hö­ri­gen den Tod des Mit­men­schen nicht in sozialen Netz­wer­ken bekannt machen, um den Verlust besser zu ver­ar­bei­ten. Wird jedoch der Tod vor allem bei einem Menschen mit großer sozialer Reich­wei­te bekannt, läuft dessen Profil Gefahr, ungewollt zur Ge­denk­stät­te zu werden. Ältere Posts dieser Person werden dann womöglich für Mit­ge­fühls­be­kun­dun­gen in Kom­men­tar­form verwendet, was die Trauer um die Person weiter in­ten­si­vie­ren kann. Viele Hin­ter­blie­be­ne möchten aber privat trauern, ohne durch soziale Netzwerke zu­sätz­li­chen Druck zu verspüren oder gar Arbeit auferlegt zu bekommen, etwa bei der Mo­de­ra­ti­on der Pro­fil­sei­te des Ver­stor­be­nen.

Eine öf­fent­li­che Bühne im Internet bedeutet zudem leider auch immer Nährboden für Be­läs­ti­gung. Nicht zuletzt deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihren digitalen Nachlass sorg­fäl­tig regeln.

Was passiert nach meinem Tod mit meinen On­line­pro­fi­len und Daten?

Zunächst passiert natürlich noch nichts; Ihre On­line­pro­fi­le und Konten bestehen weiterhin mit allen Daten, Inhalten, Nach­rich­ten und Währungen, die Sie dort ge­spei­chert haben. Ihre E-Mail-Adressen empfangen weiterhin E-Mails, Ihre Abon­ne­ments laufen weiter und Ihre Profile und Posts in sozialen Netz­wer­ken bestehen weiterhin. So oder so ist es an Ihren An­ge­hö­ri­gen, die nötigen Schritte ein­zu­lei­ten.

Je nachdem, wie sorg­fäl­tig der digitale Nachlass vor­be­rei­tet wurde, müssen die Erben sich zunächst einen Überblick ver­schaf­fen: Wo war der Ver­stor­be­ne im Internet überhaupt aktiv? Welche Verträge hat er ab­ge­schlos­sen, welche Daten und Be­sitz­tü­mer sind online ge­spei­chert? Verträge sollten zum nächst­mög­li­chen Zeitpunkt gekündigt und Profile in sozialen Netz­wer­ken still­ge­legt oder ganz gelöscht werden. Facebook z. B. bietet auch die Option an, das be­tref­fen­de Profil in eine Ge­denk­sei­te um­zu­wan­deln. Doch nicht jedes soziale Netzwerk hat eine solche Funktion. In den meisten Fällen ist eine komplette Löschung anzuraten, was abhängig vom Netzwerk mehr oder weniger kom­pli­ziert ist. Bei manchen Anbietern lassen sich Konten mit einer simplen Funktion oder mithilfe eines Kon­takt­for­mu­lars löschen, andere wiederum verlangen einen Nachweis des Ablebens des Kunden.

Haben Sie Ihre ver­wen­de­ten Pass­wör­ter nicht im Testament oder in einem ge­son­der­ten Dokument hin­ter­las­sen, gestaltet sich die Arbeit mit dem digitalen Nachlass erheblich schwerer. In diesem Fall müssen Ihre An­ge­hö­ri­gen die Anbieter direkt kon­tak­tie­ren und bekommen mithilfe eines Nach­wei­ses das jeweilige Passwort zu­ge­schickt oder können das be­stehen­de zu­rück­set­zen. In vielen Fällen jedoch hilft bereits der Zugang zum ver­bun­de­nen E-Mail-Account, an den ein neues Passwort geschickt wird (etwa durch die „Passwort vergessen“-Funktion).

Was kann ich zeit­le­bens schon für meinen digitalen Nachlass tun?

Am wir­kungs­volls­ten ist es, un­be­nutz­te bzw. unnötige Profile und Konten selbst zu löschen und seine eigene digitale Präsenz kompakt und effizient zu halten. Der ge­wis­sen­haf­te Umgang mit dem Internet und per­sön­li­chen Daten führt auch zu einem über­sicht­li­che­ren digitalen Erbe. Darüber hinaus ist es für Sie selbst und Ihre An­ge­hö­ri­gen hilfreich, wenn Sie ­– selbst­ver­ständ­lich an einem sicheren Ort – eine Liste mit den re­le­van­ten Zu­gangs­da­ten führen und diese aktuell halten. Das ist umso einfacher, wenn Sie einen Passwort-Manager verwenden, denn dann reicht es zumeist, das Master-Passwort wei­ter­zu­ge­ben. Es kann auch sinnvoll sein, bei re­le­van­ten Diensten eine Si­cher­heits­fra­ge zu hin­ter­le­gen, die nur Ihnen na­he­ste­hen­de Personen be­ant­wor­ten können.

Falls Sie eine Liste an­fer­ti­gen, können Sie auch ent­spre­chen­de Wünsche äußern, was nach Ihrem Tod jeweils geschehen soll – etwa „Profil voll­stän­dig löschen“, „Als Ge­denk­sei­te erhalten“ oder „In meinen sozialen Netz­wer­ken mit einem kurzen Statement meinen Tod be­kannt­ge­ben“. Im Fall von hoch­sen­si­blen Konten, etwa beim On­line­ban­king, bei Be­zahl­diens­ten und Kryp­to­wäh­run­gen, ist dringend anzuraten, eine Vor­sor­ge­voll­macht vor­zu­be­rei­ten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Erben auf direktem Weg an das online ge­spei­cher­te Vermögen gelangen. Ebenfalls ist denkbar, dass Sie die Zu­gangs­da­ten bei einem Notar hin­ter­le­gen oder diese in schrift­li­cher Form in einem Safe auf­be­wah­ren.

Nicht zuletzt ist es wichtig, dass Sie sich mit den Be­stim­mun­gen Ihrer Anbieter vertraut machen. Wie verfahren die sozialen Netzwerke mit meinen Konten, wie aufwendig ist der Lö­schungs­pro­zess? Wenn Sie online Verträge ab­ge­schlos­sen haben, sollten Sie ent­spre­chen­de Klauseln suchen („Tod des Nutzers“ o. ä.) und sich ver­ge­wis­sern, dass Ihre An­ge­hö­ri­gen nicht unnötige Schulden erben, wenn Sie sterben. Wechseln Sie im Zweifel zeitnah zu Anbietern, die flexible Kün­di­gungs­be­stim­mun­gen haben.

Wie bestimme ich, wer im Fall meines Ablebens Zugriff auf meine Daten erhält?

Rechtlich gesehen geht Ihr digitaler Besitz an den Haupt­er­ben, sofern Sie Ihren digitalen Nachlass nicht explizit im Testament regeln. Al­ler­dings obliegt es dann dem Haupt­er­ben, wie mit dem gesamten digitalen Nachlass verfahren wird. Daher ist es ratsam, eine ent­spre­chen­de Nach­lass­re­ge­lung im Testament oder in der Vor­sor­ge­voll­macht fest­zu­le­gen. Dafür reicht schon ein simples Dokument, erzeugt etwa mit der von der Bun­des­re­gie­rung im Rahmen der machtsgut-Kampagne vor­ge­schla­ge­nen Vorlage, die Sie auf der ver­link­ten Seite ausfüllen können. Dies lässt sich ergänzen durch eine sicher hin­ter­leg­te Pass­wort­lis­te (oder mehrere Listen, je nachdem, wie viele Menschen Ihren digitalen Nachlass erben). Oft ist es sinnvoll, den digitalen Nachlass auf ver­schie­de­ne Personen zu vererben, damit diese sich die an­fal­len­de Arbeit teilen können.

Wie ist in Deutsch­land der digitale Nachlass geregelt?

Bisher vor allem un­zu­rei­chend. Tat­säch­lich ist durch den Ge­setz­ge­ber nicht voll­stän­dig geklärt, ob ein digitaler Nachlass überhaupt ver­erb­lich ist. Die Tendenz geht aber eindeutig dahin, dass Erben ein be­rech­tig­tes Interesse an den Zu­gangs­da­ten des Ver­stor­be­nen haben, weil diese eben für die sorg­fäl­ti­ge und um­fas­sen­de Nach­lass­ab­wick­lung notwendig sind. Oftmals sind auch digitale Dokumente wie E-Mails aus­schlag­ge­bend für Annahme und Aus­schla­gung des Erbes; dafür muss der Zugang natürlich ge­währ­leis­tet sein. On­lin­ever­trä­ge und -konten folgen außerdem dem Prinzip der Uni­ver­sal­suk­zes­si­on und gehen somit auf den Haupt­er­ben über. Damit dies aber geschehen kann, müssen ebenfalls zunächst die Zu­gangs­da­ten vererbt werden.

Kom­pli­zier­ter wird es bei Online-Accounts in sozialen Netz­wer­ken, weil diese keine na­tio­nal­staat­li­chen Grenzen haben. So ist die Frage, ob der Facebook-Account eines Ver­stor­be­nen deutschem oder irischem Recht un­ter­liegt, nicht eindeutig zu klären. Die han­dels­üb­li­chen Verträge zwischen Un­ter­neh­men und Ver­brau­cher im Bereich Social Media legen al­ler­dings nahe, dass das Recht des Landes an­zu­wen­den ist, in dem der Ver­brau­cher be­hei­ma­tet ist. Weil sich aber die be­trof­fe­nen Netzwerke größ­ten­teils ohnehin kulant zeigen, kommt es hierbei äußerst selten zu Kon­flik­ten.

Meist reicht ein einfacher Nachweis wie ein Scan der To­des­ur­kun­de, um Zugriff auf das be­trof­fe­ne Konto zu bekommen und dieses ggf. zu löschen. An­ge­hö­ri­ge können in­ter­es­san­ter­wei­se ein­schrei­ten, wenn der Erbe un­ge­wünsch­te Än­de­run­gen an einem On­line­pro­fil vornimmt: Accounts in sozialen Netz­wer­ken un­ter­lie­gen nämlich dem post­mor­ta­len Per­sön­lich­keits­schutz.

Eine weitere Grauzone betrifft die Frage, ob E-Mails rechtlich gesehen wie Briefe ge­hand­habt werden sollen oder ob sie als elek­tro­ni­sche Nach­rich­ten eher dem Fern­mel­de­ge­heim­nis un­ter­lie­gen. Meist müssen die Erben mit den E-Mail-Providern direkt Kontakt aufnehmen, und in den meisten Fällen bekommen diese auch un­pro­ble­ma­tisch Zugang zu den Post­fä­chern. Al­ler­dings wäre hier eine ein­deu­ti­ge Regelung des Ge­setz­ge­bers an­ge­bracht.

Nach­lass­re­ge­lun­gen bei den wich­tigs­ten Anbietern im Internet

Si­cher­lich ist es sinnvoll, den digitalen Nachlass zunächst für die meist­ver­wen­de­ten Platt­for­men und Services zu regeln. Sobald man sich einen Überblick über den digitalen Nachlass ver­schafft hat, sollte man die­je­ni­gen Konten und Services prio­ri­sie­ren, über die Geld fließt, die durch Abon­ne­ments bezahlt werden oder auf denen Geld­be­trä­ge digital ge­spei­chert werden. Danach ist es angeraten, sich um die meist­ge­nutz­ten sozialen Netzwerke zu kümmern. Im Folgenden erklären wir, wie einige der be­kann­tes­ten In­ter­net­an­bie­ter mit dem Tod ihrer Nutzer umgehen und was Sie beachten sollten, wenn Sie als Erbe den digitalen Nachlass auf eine dieser Platt­for­men klären müssen.

Facebook

Facebook be­ant­wor­tet die Frage, was nach dem Tod eines Nutzers mit dessen Profil passiert, in seinem Help Center. Demnach bietet das Netzwerk die Mög­lich­keit, die Pro­fil­sei­te eines Ver­stor­be­nen zu einer Ge­denk­sei­te um­zu­wan­deln. Facebook bittet in diesem Fall darum, direkt von An­ge­hö­ri­gen kon­tak­tiert zu werden. Ebenfalls kann man über ein Kon­takt­for­mu­lar die Löschung des Facebook-Accounts be­an­tra­gen. Facebook weist aus­drück­lich darauf hin, dass Zu­gangs­da­ten nicht be­reit­ge­stellt werden, weil das gegen die Richt­li­ni­en des Netzwerks verstößt.

Ge­denk­sei­ten bekommen „In Er­in­ne­rung an“ vor den Namen des Ver­stor­be­nen gestellt. Über die Pri­vat­sphä­re-Ein­stel­lun­gen wird fest­ge­legt, ob auf dieser Pro­fil­sei­te gepostet werden darf und Inhalte geteilt werden können. Ge­denk­sei­ten er­schei­nen nicht mehr als Freun­des­vor­schlä­ge. Ebenso ist es nicht mehr möglich, sich auf diesem Konto an­zu­mel­den, es sei denn, es wird ein Nach­lass­kon­takt fest­ge­legt. Neben den Ge­denk­sei­ten empfiehlt Facebook, für die ge­mein­sa­me Trauer eine Gruppe zu errichten und relevante Personen ein­zu­la­den.

Wenn Sie Ihr Facebook-Konto nach Ihrem Ableben auf jeden Fall gelöscht haben möchten, können Sie das selbst festlegen. Gehen Sie dafür einfach in die „Ein­stel­lun­gen“, dann auf „Allgemein“ und dann auf „Konto verwalten“. Unter dem Punkt „Kon­to­lö­schung anfordern“ können Sie an­schlie­ßend die Mo­da­li­tä­ten klären.

Twitter

Twitter bittet mit Hinweis auf die all­ge­mei­nen Nach­lass­be­stim­mun­gen darum, bei einem Todesfall direkt mit dem Anbieter Kontakt auf­zu­neh­men. Über das Kon­takt­for­mu­lar zu den Da­ten­schutz­richt­li­ni­en können Sie – etwas um­ständ­lich – den Lö­schungs­pro­zess in die Wege leiten, der durchaus bis zu einem halben Jahr dauern kann. Bei Twitter ist es darüber hinaus üblich, mit einem finalen Tweet den Tod der Person be­kannt­zu­ge­ben. Dafür benötigt man al­ler­dings die Zu­gangs­da­ten, die Twitter nicht ohne weiteres her­aus­gibt. Ge­denk­sei­ten wie bei Facebook werden bei Twitter nicht angeboten.

Instagram

Als Teil des Facebook-Konzerns ist der digitale Nachlass bei Instagram ähnlich wie bei der ‚Mutter‘ geregelt. Im Hil­fe­be­reich bietet Instagram Kon­takt­for­mu­la­re, um entweder ein Instagram-Profil in den ‚Ge­denk­zu­stand‘ zu versetzen oder es ganz löschen zu lassen. Instagram benötigt einen Nachweis, dass der Kon­to­be­trei­ber tat­säch­lich ver­stor­ben ist, und gibt in keinem Fall die Zu­gangs­da­ten heraus.

Auf ein Instagram-Konto im Ge­denk­zu­stand kann grund­sätz­lich nicht mehr zu­ge­grif­fen werden. Rein optisch un­ter­schei­den sich Ge­denk­kon­ten nicht von her­kömm­li­chen Konten, al­ler­dings er­schei­nen sie nicht mehr ‚öf­fent­lich‘, z. B. in der ‚Entdecken‘-Funktion. Sämtliche Fotos und Kom­men­ta­re bleiben der Community erhalten und sind weiterhin in­ter­ak­tiv.

PayPal

Bei PayPal kommt nur eine Kündigung des Kontos in Frage, weil PayPal-Konten keine klas­si­schen Bank- bzw. Gi­ro­kon­ten sind und keine re­gel­mä­ßi­gen Ein­zugs­er­mäch­ti­gun­gen und Dau­er­auf­trä­ge un­ter­stüt­zen. Trotzdem gehört PayPal-Guthaben zum monetären Besitz des Ver­stor­be­nen und somit zum digitalen Erbe. Wenn Sie die Zu­gangs­da­ten des Ver­stor­be­nen kennen und sich auf dem Konto ein­ge­loggt haben, können Sie PayPal kon­tak­tie­ren und sich als ver­tre­tungs­be­rech­tig­ten Erben ausweisen. PayPal wird daraufhin die nötigen Dokumente als Nachweis verlangen, bevor es mit der Kündigung des Kontos fortfährt. Vorher sollten Sie natürlich das Guthaben auf ein anderes Konto trans­fe­rie­ren.

PayPal betreibt für kom­pli­zier­te­re Fälle, etwa wenn die Zu­gangs­da­ten des Ver­stor­be­nen unbekannt sind, eine Ser­vice­hot­line: 0800 723 4500. Zu­sätz­lich sei an dieser Stelle angemerkt, dass PayPal oftmals für die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung kri­ti­siert wird. So dürfen Sie nicht damit rechnen, dass alle Daten des Ver­stor­be­nen nach der Kündigung des Kontos au­to­ma­tisch aus PayPals Da­ten­ban­ken ver­schwin­den werden.

Google

Google-Konten vereinen viele Services, z. B. YouTube und Google-Mail. Google bestimmt die Konten von Ver­stor­be­nen als ‚inaktiv‘, bis weitere Schritte ein­ge­lei­tet werden. Über den Kon­to­in­ak­ti­vi­täts-Manager können Sie festlegen, was nach Ihrem Tod mit dem Konto passieren soll. Möchten Sie das Konto eines ver­stor­be­nen An­ge­hö­ri­gen kündigen, bietet Google dafür ein spe­zi­el­les Kon­takt­for­mu­lar . Dabei wird in­di­vi­du­ell ent­schie­den, welche Zu­griffs­rech­te auf welche Inhalte der ver­bun­de­nen Services den Erben gestattet wird. Google ver­wei­gert grund­sätz­lich die voll­stän­di­ge Her­aus­ga­be der Zu­gangs­da­ten, wenn diese den Erben unbekannt sind.

Bitcoin und andere Kryp­to­wäh­run­gen

Steu­er­recht­lich gesehen sind Bitcoin und andere Altcoins laut einem Urteil des Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hofs (EuGH) seit 2015 offiziell Geld und somit mehr­wert­steu­er­frei. Für den digitalen Nachlass bedeutet das aber nicht, dass die Vererbung von Kryp­to­wäh­run­gen eindeutig geregelt ist. Die Tendenz geht dahin, dass die ver­bun­de­nen Konten gemeinsam mit dem digitalen Nachlass an den Haupt­er­ben bzw. der im Testament verfügten Person übergeben werden. Unterm Strich heißt das: Wer die Zu­gangs­da­ten hat, gelangt auch an das Vermögen. Aber nicht jeder Nutzer ist beim Thema Bitcoin und Co. so bewandert, um ge­wis­sen­haft und effektiv damit umzugehen.

Verfügen Sie über Bitcoins oder andere Kryp­to­wäh­run­gen, ist dringend angeraten, sich selbst um den Nachlass zu kümmern und einen de­di­zier­ten Haupt­er­ben zumindest in das Thema ein­zu­wei­sen. Weil die Kurse dieser Währungen teilweise extrem fluk­tu­ie­ren, ist Wissen in diesem Bereich äußerst wertvoll. Außerdem ist es sinnvoll, die wallet.dat-Datei auf einem oder mehreren sicheren Da­ten­trä­gern zu speichern und zu ver­schlüs­seln. Am ein­fachs­ten ist es, spezielle Wallet-Dienste zu verwenden, um die Zu­gangs­da­ten für diese Dienste zu vererben. Dann gestaltet sich die Nach­lass­ver­wal­tung für Ihre Erben am ein­fachs­ten.

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