„Ist Schweiz drin, gehört .swiss dran.“ Mit diesem Motto startete das Bundesamt für Kom­mu­ni­ka­ti­on (BAKOM) 2015 eine Kampagne, die Schweizer Un­ter­neh­men und Or­ga­ni­sa­tio­nen die neue Top-Level-Domain .swiss schmack­haft machen soll. Nach einer drei­mo­na­ti­gen Ein­füh­rungs­pha­se, die in erster Linie für öf­fent­lich-recht­li­che Ein­rich­tun­gen wie Städte oder Gemeinden sowie für ein­ge­tra­ge­ne Un­ter­neh­men, Vereine und Stif­tun­gen bestimmt war, wurde der Na­mens­raum .swiss am 11. Januar 2016 zur all­ge­mei­nen öf­fent­li­chen Re­gis­trie­rung frei­ge­ge­ben. Dadurch haben mitt­ler­wei­le auch Vereine und Stif­tun­gen ohne Eintrag im Han­dels­re­gis­ter die Chance auf die neue Domain-Endung. Tritt sie also nun in Kon­kur­renz zur län­der­spe­zi­fi­schen .ch-Domain? Was ist das Besondere an der neuen Endung .swiss?

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Das steckt hinter .swiss

Bereits seit 2013 ko­or­di­niert die Internet Cor­po­ra­ti­on for Assigned Names and Numbers (ICANN) die Vergabe der so­ge­nann­ten neuen ge­ne­ri­schen Top-Level-Domains (gTLDs). Nach jah­re­lan­ger Vor­be­rei­tung und ein­ge­hen­der Prüfung wurden diese modernen Domain-Endungen, die den Wett­be­werb und die Vielfalt im Adress­sys­tem des Internets fördern sollen, schritt­wei­se an zentrale Ver­ga­be­stel­len (Re­gis­ter­be­trei­ber) wie das BAKOM verteilt und frei­ge­ge­ben. Neben .swiss zählen zu den neuen gTLDs bei­spiels­wei­se the­ma­ti­sche Endungen wie .hotel oder .re­stau­rant sowie andere geo­gra­fi­sche wie .berlin oder .amsterdam.

2015 schaltete die ICANN .swiss frei, was den Start­schuss für die eingangs erwähnte Kampagne gab. Das Ergebnis der Ein­füh­rungs­pha­se waren 6.628 zu­ge­teil­te Domain-Namen, wobei es sich in erster Linie um AGs (58 %) und GmbHs (15 %) handelte. Seit dem of­fi­zi­el­len Start folgten über zehn­tau­send weitere Anfragen und Re­gis­trie­run­gen. Die Freigabe findet innerhalb von 20 Tagen statt, insofern es keine Kon­kur­renz­ge­su­che oder sonstigen Ein­schrän­kun­gen zur ge­wünsch­ten In­ter­net­adres­se gibt.

Domain Check

Was die neue Schweizer Domain so besonders macht

Die län­der­spe­zi­fi­sche Top-Level-Domain der Schweiz .ch wird durch die neue Endung kei­nes­falls ersetzt. Im Ver­hält­nis zur Ein­woh­ner­zahl zählt die stan­dard­mä­ßi­ge Schweizer Domain-Endung mit rund zwei Millionen Re­gis­trie­run­gen zu den meist­ge­nutz­ten Länder-TLDs weltweit. Ent­spre­chend aus­ge­schöpft sind die Optionen neuer, ins­be­son­de­re kurzer .ch-Adressen. Mit .swiss eröffnen sich Or­ga­ni­sa­tio­nen und Un­ter­neh­men neue Mög­lich­kei­ten, die Web­prä­senz mit einer Adresse zu verbinden, die sowohl die eigenen Merkmale un­ter­streicht als auch die Zu­ge­hö­rig­keit zur Schweiz ausdrückt. Das ver­spricht nicht nur eine Stärkung der Marke im eigenen Land, sondern auch über die Lan­des­gren­zen hinaus, wobei der weltweit gute Ruf der Schweiz eine ent­schei­den­de Rolle spielt. Um die Qualität der neuen ge­ne­ri­schen Top-Level-Domain lang­fris­tig zu ge­währ­leis­ten, stützt sich das BAKOM bei der Vergabe auf die folgenden drei Säulen:

  • Ex­klu­si­vi­tät: Wer eine .swiss-Adresse re­gis­trie­ren möchte, muss eine aus­rei­chen­de Ver­bin­dung zur Al­pen­re­pu­blik nach­wei­sen können. Ohne einen Ge­schäfts­sitz oder phy­si­schen Ver­wal­tungs­sitz in der Schweiz ist eine Re­gis­trie­rung nicht möglich. Un­ter­neh­men und Ein­zel­fir­men müssen darüber hinaus im Schweizer Han­dels­re­gis­ter ein­ge­tra­gen sein (das gilt nicht zwingend für Stif­tun­gen und Vereine). Kom­plet­tiert wird der exklusive Kreis durch die öf­fent­lich-recht­li­chen Ein­rich­tun­gen von Bund und Ländern. Na­tür­li­che Personen können keine Re­gis­trie­rungs­ge­su­che ein­rei­chen.
  • Prio­ri­sie­rung von öf­fent­lich-recht­li­chen In­sti­tu­tio­nen und Inhabern von Kenn­zei­chen­rech­ten: Bereits in der Ein­füh­rungs­pha­se wurden öf­fent­li­che Ein­rich­tun­gen und Besitzer von Namens- oder Mar­ken­rech­ten bei der Vergabe pri­vi­le­giert behandelt. Das BAKOM behält diese Vor­ge­hens­wei­se auch weiterhin bei und bietet die Option, etwaige Ansprüche innerhalb der 20 Prü­fungs­ta­ge einer be­an­trag­ten Domain geltend zu machen. Ferner sind Re­gis­trie­rungs­wün­sche von Adress­na­men, die keinen Zu­sam­men­hang zum An­trag­stel­ler besitzen, auch zukünftig nicht möglich.
  • Son­der­re­ge­lung für ge­ne­ri­sche Namen: Ge­ne­ri­sche Domain-Namen wie scho­ko­la­de.swiss oder sport.swiss un­ter­lie­gen einem be­son­de­ren Schutz. Sie können nur zum all­ge­mei­nen Nutzen verwendet werden und müssen die gesamte be­trof­fe­ne Per­so­nen­grup­pe oder einen namhaften Teil derselben re­prä­sen­tie­ren. Solche ge­ne­ri­schen Adressen teilt das BAKOM mittels Mandat zu. Eine Liste mit Bei­spie­len sowie aus­führ­li­che In­for­ma­tio­nen zur Bewerbung für ein Na­mens­zu­tei­lungs­man­dat finden Sie hier.

So re­gis­trie­ren Sie Ihre .swiss-Adresse

Wenn Sie mit Ihrem Verein oder Un­ter­neh­men die Be­din­gun­gen für die Vergabe einer .swiss-Domain erfüllen, können Sie sich Ihre eigene exklusive Adresse sichern. Als Re­gis­ter­be­trei­ber hat das BAKOM diverse Re­gis­tra­re be­voll­mäch­tigt, bei denen Sie die neue ge­ne­ri­sche Top-Level-Domain be­an­tra­gen können. Der Preis ist von Anbieter zu Anbieter un­ter­schied­lich und schwankt zwischen 110 und 190 Schweizer Franken im Jahr. Damit zählt .swiss zur teureren Sorte der neuen Domain-Endungen – ein Fakt, der zwei­fels­oh­ne mit ihrer Ex­klu­si­vi­tät und Qualität verknüpft ist. Auf der of­fi­zi­el­len Homepage dot.swiss finden Sie eine Übersicht über die ak­kre­di­tier­ten Re­gis­tra­re und Wie­der­ver­käu­fer, die die Domain .swiss im Angebot haben.

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