Diverse Top-Level-Domains (TLDs) verfügen über eine Sperr­frist, in dessen Zeitraum eine In­ter­net­adres­se nicht den Besitzer wechseln darf. Eine Domain-Sperre blockiert also kei­nes­wegs die Website, sondern ver­hin­dert vielmehr die Ver­äu­ße­rung der Web­adres­se. Eine Sperr­frist beginnt nach dem Erwerb einer In­ter­net­adres­se oder nach deren Löschung. Doch nicht nur wer im Domain-Handel tätig ist, sollte diese Schutz­maß­nah­men kennen – auch wenn Sie mit einer frisch er­wor­be­nen Domain schnellst­mög­lich einen Pro­vi­der­wech­sel voll­zie­hen wollen, können Sperr­fris­ten Ihre Pläne jäh durch­kreu­zen. Ob und wie lange eine Adresse geblockt wird, hängt von ihrer Endung ab. Wir verraten Ihnen, welche gängigen TLDs hiervon betroffen sind und was Sie außerdem noch über Domain-Sperren wissen sollten.

Was ist eine Domain-Sperr­frist und warum gibt es sie?

Sperr­fris­ten sind in erster Linie eine Reaktion auf den Domain-Handel: Die Zeit­span­ne, in der die In­ter­net­adres­se nicht wei­ter­ver­kauft werden kann, soll den Miss­brauch von Domains als reine Spe­ku­la­ti­ons­ob­jek­te mindern. Die Frist bewirkt, dass sich ein Besitzer nach dem Kauf einer Web­adres­se zumindest eine Weile lang an diese bindet. Grund­sätz­lich gibt es zwei Umstände, weswegen eine In­ter­net­adres­se für den Verkauf gesperrt wird:

  • Domain-Trans­fer­sper­re: Wenn eine Domain mit einer Trans­fer­sper­re belegt ist, tritt die Sperrung sofort nach dem Erwerb der Web­adres­se in Kraft. Dies gilt sowohl für die Neu­re­gis­trie­rung einer Domain als auch für die Übernahme einer bereits zuvor ver­ge­be­nen Domain.
  • Sperre nach Löschung einer Domain: Manche In­ter­net­adres­sen sind für eine gewisse Zeit­span­ne blockiert, wenn sie von den Inhabern gelöscht oder nicht ver­län­gert werden. Diese Sperre stellt auch einen Schutz für die Domain-Inhaber dar, falls sie die Ver­län­ge­rung ihrer Adresse versäumt haben. Die Besitzer werden per E-Mail über die Löschung in­for­miert und können die Domain innerhalb der Frist gegen eine Gebühr wie­der­her­stel­len lassen und dann sofort wieder nutzen.

Die Dauer der Blo­ckie­rung kann variieren. Dabei un­ter­bin­det die Sperrung einer Domain al­ler­dings nicht nur den raschen Wei­ter­ver­kauf – es kann während der Frist auch kein Domain-Umzug erfolgen. Sperr­fris­ten ver­hin­dern somit ebenfalls, dass Sie mit einer neu er­wor­be­nen In­ter­net­adres­se zeitnah den In­ter­net­dienst-Anbieter wechseln können. Dies steht Ihnen vor allem dann im Weg, wenn Sie Ihre neue Domain nicht bei dem Provider hosten wollen, bei dem sie sie kürzlich erworben haben.

Wie lange sind welche Domains gesperrt?

Wie lange eine Web­adres­se blockiert ist, legt immer die für die jeweilige TLD zu­stän­di­ge Ver­ga­be­stel­le fest – egal über welchen Provider oder Domain-Name-Registrar man sich eine Adresse sichert und diese eintragen lässt.

TLDs werden gemeinhin in zwei Haupt­grup­pen ge­glie­dert: Ge­ne­ri­sche Top-Level-Domains („generic TLD“ oder gTLD) und län­der­spe­zi­fi­sche Top-Level-Domains („country code TLD“ oder ccTLD). Hin­sicht­lich der Domain-Trans­fer­sper­ren und Sperr­fris­ten nach Löschung einer Adresse gibt es Un­ter­schie­de zwischen diesen beiden TLD-Formen.

Sperren bei ge­ne­ri­schen TLDs

Die Internet Cor­po­ra­ti­on for Assigned Names and Numbers (ICANN) besitzt die Kontrolle über viele bekannte gTLDs – sie verwaltet u. a. folgende Endungen:

  • .com
  • .org
  • .net
  • .info
  • .biz
  • .mobi

Für In­ter­net­adres­sen mit diesen TLDs hat die ICANN eine Domain-Trans­fer­sper­re von 60 Tagen sowie eine 30-tägige Sperrung nach dem Löschen einer Domain fest­ge­legt. Nicht nur die alt­be­kann­ten gTLDs un­ter­lie­gen diesen Regeln, sondern auch viele der neuen ge­ne­ri­schen Top-Level-Domains wie .in­ter­na­tio­nal, .movie, .re­stau­rant, .support oder .theater. Es gibt noch viele weitere Ver­ga­be­stel­len für TLDs. Diese legen letztlich fest, ob und wie lange man nicht auf die Domains zugreifen kann, sobald sie veräußert oder gelöscht wurden.

Sperren bei län­der­spe­zi­fi­schen TLDs

Generell besitzen die meisten ccTLDs keine Trans­fer­sper­ren. So sind auch die ccTLDs des deutsch­spra­chi­gen Raums (.de, .at, .ch) sowie die eu­ro­päi­sche .eu-Endung nach einem Domain-Transfer nicht gesperrt. Al­ler­dings besteht eine Sperr­frist, sobald sie gelöscht werden – die Zeiträume un­ter­schei­den sich wie folgt:

TLD Zuständig für die TLD-Ver­wal­tung Sperre nach Löschung einer Domain
.de DENIC 30 Tage
.at nic.at 8 Wochen
.ch SWITCH 40 Tage
.eu European Registry of Internet Domain Names (EURid) 40 Tage

Die ccTLDs .tv und .cc (ei­gent­lich Tuvalu und den Ko­kos­in­seln zu­ge­ord­net) un­ter­lie­gen hingegen einer 60-tägigen Domain-Trans­fer­sper­re. Sie erfreuen sich in­ter­na­tio­na­ler Be­liebt­heit und werden über die Ver­ga­be­stel­le Verisign angeboten. Zu­sätz­lich besitzen die von Verisign ver­wal­te­ten ccTLDs eine Sperr­frist von 30 Tagen nach ihrer Löschung – es gelten also die gleichen Fristen wie für die gTLDs. Die ebenfalls in­ter­na­tio­nal beliebte TLD von Mon­te­ne­gro (.me) bildet einen Son­der­fall bei den Domain-Sperren: Wenn Sie eine bereits be­stehen­de In­ter­net­adres­se mit dieser Endung erwerben, erfolgt keine Sperrung. Anders verhält es sich aber bei der Neu­re­gis­trie­rung von .me-Adressen – hier dürfen Sie die Domain innerhalb der folgenden 60 Tage nicht wei­ter­ver­kau­fen. Die mon­te­ne­gri­ni­sche TLD ist vor allem deshalb begehrt, weil sie so­ge­nann­te spre­chen­de Domains er­mög­licht. Bei­spiels­wei­se kaufte das US-ame­ri­ka­ni­sche soziale Netzwerk MeetMe 2011 die Web­adres­se meet.me für 450.000 US-Dollar dem vor­he­ri­gen Besitzer ab – mehr Geld hat noch keine andere .me-Domain ein­ge­bracht.

Die Re­ge­lun­gen un­ter­schei­den sich je nach TLD

Einsatz und Umfang von Domain-Sperren fallen insgesamt sehr un­ter­schied­lich aus. Einige Domain-Endungen un­ter­lie­gen einer Sperr­frist, die nach der Löschung einer In­ter­net­adres­se greift. Dies betrifft sowohl gTLDs als auch manche ccTLDs. Domain-Trans­fer­sper­ren gibt es ebenfalls bei ge­ne­ri­schen wie län­der­spe­zi­fi­schen TLDs. Nor­ma­ler­wei­se spielt es hierbei keine Rolle, ob Sie eine In­ter­net­adres­se neu anmelden oder von einem vor­he­ri­gen Besitzer abkaufen und auf Ihren Namen über­tra­gen lassen – Ausnahmen be­stä­ti­gen aber auch hier die Regel, wie die mon­te­ne­gri­ni­sche TLD beweist.

Darüber hinaus exis­tie­ren auch TLDs, die frei von jeglichen Sperr­fris­ten sind. Pauschale Aussagen sind hier nicht möglich, weshalb man für jede TLD die je­wei­li­gen Be­din­gun­gen in Erfahrung bringen muss. Ins­be­son­de­re wenn Sie mit einer neuen Domain den In­ter­net­dienst-Anbieter so schnell wie möglich wechseln möchten, sollten Sie sich noch vor dem Erwerb über die genauen Sperr­fris­ten der Domain er­kun­di­gen. Hier können Ihnen in aller Regel entweder der Provider oder ansonsten direkt der zu­stän­di­ge Registrar wei­ter­hel­fen.

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