Domain vergeben? So kaufen Sie Wunschadressen direkt vom Inhaber

„First come, first served.“ Das Verfahren bei der Domain-Registrierung ist simpel, führt gemeinsam mit den günstigen Domain-Preisen jedoch zu einer zunehmenden Verknappung prägnanter Webadressen. Diese bekommen Webseitenbetreiber trotz der Erweiterung des Namensraums um zahlreiche neue Top-Level-Domains nach wie vor zu spüren. Ein Grund dafür ist die enorme Expansion des weltweiten Internetangebots. Immer mehr Unternehmer sehen Ihre Chancen im Onlinegeschäft. Attraktive Domains sind somit schnell vergriffen. Doch nicht hinter jeder vergebenen Domain befindet sich auch eine Website. Webadressen sind eine beliebte Handelsware. Und so finden sich zahlreiche Domain-Händler im Netz, die vielversprechende Wortkombinationen unter den beliebtesten TLDs vorsorglich registrieren, um diese später gewinnbringend zu veräußern. Ist auch Ihre Wunschdomain bereits besetzt? Dann ermitteln Sie den Inhaber und unterbreiten Sie diesem ein Angebot.

Prüfen Sie jetzt, ob Ihre gewünschte Domain bereits vergeben ist, oder registrieren Sie Ihre Wunschdomain:

Domain Check
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  • .net

In sechs Schritten zur Wunschdomain

Sie haben ein Konzept für ein vielversprechendes Onlineprojekt, doch die passende Wunschdomain ist bereits besetzt? In diesem Fall bleibt Ihnen oft nur die Möglichkeit, die vergebene Domain zu kaufen. Wie Sie dabei vorgehen, zeigt Ihnen unser Leitfaden in sechs Schritten.

1. Domain-Inhaber ausfindig machen

Um eine vergebene Domain zu kaufen, müssen Sie zuerst den derzeitigen Inhaber ermitteln. Hier stehen Interessenten zwei verschiedene Wege offen. Wird unter der Wunschdomain eine Webseite ausgespielt, gibt das Impressum Hinweise zum Nutzer der Webadresse. Eine Domain-Registrierung erfolgt jedoch nicht immer mit der Absicht des aktiven Gebrauchs. Oft sichern sich Domain-Händler begehrte Webadressen, um diese profitabel an Webseitenbetreiber weiterzuverkaufen. Solche Webadressen führen in der Regel zu improvisierten Landingpages, die Besucher darauf hinweisen, dass die Domain zum Verkauf steht, oder leiten auf werbeoptimierte Parking-Seiten um. Alternativ haben Interessenten die Möglichkeit, die Whois-Datenbank der zuständigen Domain-Name-Registry zu nutzen, um den Inhaber einer Domain ausfindig zu machen. Jede Domain-Verwaltungsstelle ist verpflichtet, ein zentrales Register zu führen, in dem die Kontaktinformationen des Domain-Inhabers (Holder) sowie eines administrativen Ansprechpartners (Admin-C) hinterlegt sind. Diese Whois-Datenbanken sind öffentlich zugänglich und lassen sich über eine kostenlose Domain-Abfrage einsehen. Der Whois-Service für Domains im Namensraum .de steht Ihnen auf der Internetseite des Deutschen Network Information Centers (DENIC) zur Verfügung. Einträge zu anderen Top-Level-Domains rufen Sie über die Domain-Abfrage von IONOS ab.

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2. Budget kalkulieren

Die Übernahme einer Domain ist in der Regel mit Kosten verbunden. Bevor Sie den Holder kontaktieren, gilt es daher, Ihr Budget festzulegen und den Wert der Wunschdomain zu schätzen. Bringen Sie in Erfahrung, welches Geschäftsmodell der Domain-Inhaber mit der Webadresse verfolgt und wie profitabel dieses ist. Verbirgt sich hinter einer Domain ein besucherstarker Onlineshop, kommen in der Regel deutlich höhere Kosten auf Sie zu als bei geparkten Domains, die lediglich Werbeeinnahmen generieren. Schätzen Sie Marktpotenzial und Nutzbarkeit der Webadresse ein und informieren Sie sich über den SEO-Status. Rankt die Domain auf relevante Keywords in der Suchmaschine? Ist ein Backlink-Profil vorhanden? Und welche Qualität haben eingehende Links von anderen Webseiten? Gängige SEO-Tools wie SISTRIX, Searchmetrics oder Ahrefs helfen Ihnen dabei, die Bedeutung einer Domain für die Suchmaschine abzuschätzen. Nutzen Sie diese Informationen, um eine Preisvorstellung zu entwickeln, und legen Sie fest, wie viel Sie maximal investieren möchten.

3. Kaufabsicht bekunden

Haben Sie sich aufgrund Ihrer Recherche dafür entschieden, dem Inhaber Ihrer Wunschdomain ein Angebot zu machen, achten Sie auf einen seriösen Auftritt und kontaktieren Sie den passenden Ansprechpartner. E-Mails an die allgemeine Kontaktadresse einer Website laufen Gefahr, ignoriert zu werden oder in einem Spam-Ordner zu verschwinden. Nutzen Sie Ihre Recherchemöglichkeiten, um Geschäftsführer oder Domain-Investoren zu erreichen und unterbreiten Sie Ihr Angebot direkt einem Entscheidungsträger. Dabei empfiehlt sich eine erste Kontaktaufnahme ohne konkretes Angebot. Bekunden Sie Interesse an der Domain und erfragen Sie einen möglichen Verkaufspreis.

4. Preisverhandlungen einleiten

Preisverhandlungen sind ein sensibles Thema. Das gilt auch für den Domain-Handel. Sichern Sie sich Verhandlungsspielraum, indem Sie Ihr erstes Gebot deutlich unter Ihrem Limit ansetzen. Verlieren Sie dabei jedoch nicht den Wert der Domain aus den Augen. Hier zahlt sich die Recherche im Vorfeld aus. Ist Ihr Gebot zu niedrig, fühlt sich Ihr Verhandlungspartner möglicherweise vor den Kopf gestoßen. Bieten Sie zu viel, verlieren Sie mehr Geld als nötig. Beachten Sie, dass Sie nicht nur die Ablösesumme für den Inhaberwechsel aufbringen müssen, sondern zukünftig auch die laufenden Kosten für die Domain tragen. Der Kaufpreis einer besetzten Domain unterliegt keinen Beschränkungen, sodass beliebte Kombinationen aus Domain-Name und Top-Level-Domain unter Umständen für mehrere hunderttausend Euro den Besitzer wechseln.

5. Domain-Verkauf abwickeln

Ist es Ihnen gelungen, sich mit Ihrem Verhandlungspartner auf eine realistische Ablösesumme zu einigen, gilt es, die Einzelheiten der Übereignung schriftlich festzuhalten. Einen kostenlosen Mustervertrag für den Domain-Handel finden Sie beispielsweise auf domain-recht.de. Ein solcher Kaufvertrag sollte neben den beiden Vertragsparteien den exakten Domain-Namen sowie die Ablösesumme enthalten. Darüber hinaus empfiehlt es sich festzuhalten, wie und bis wann der Kaufpreis zu entrichten ist und unter welchen Umständen die Übertragung als abgeschlossen gilt (in der Regel sobald Sie als neuer Besitzer in der Whois-Datenbank der zuständigen Vergabestelle eingetragen sind). Alternativ lässt sich der Kauf über eine Drittpartei abwickeln. Ein entsprechender Service wird von verschiedenen Domain-Handelsplätzen im Internet angeboten.

6. Domain transferieren

Der letzte Schritt der Domain-Übertragung ist der offizielle Inhaberwechsel bei der zuständigen Registry. Dabei gibt der aktuelle Inhaber seine Nutzerrechte auf, damit Sie an dessen Stelle treten können. Im Detail bedeutet das, dass der bisher bestehende Domain-Vertrag gekündigt wird und Sie einen neuen mit der Verwaltungsstelle abschließen. Dies erfolgt entweder in Form eines Inhaberwechselantrags über den Provider des bisherigen Domain-Inhabers oder im Rahmen eines Providerwechsels zu einem Anbieter Ihrer Wahl. Man spricht in diesem Fall auch von einem Domaintransfer. Weitere Informationen zum Inhaberwechsel einer .de-Domain hält die DENIC für Sie bereit.

Wie der Domainhandel funktioniert und wie sogenannte „Domainers“ damit Millionen verdienen, zeigt folgender Kurzbeitrag von BBC.

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