Für alle WordPress-Nut­ze­rin­nen und -Nutzer, die ge­schäft­li­che Websites betreiben, gilt in Deutsch­land eine Im­pres­sums­pflicht. Um auf Nummer sicher zu gehen, bieten sich Impressum-Ge­ne­ra­to­ren und Impressum-Plugins an, mit denen Sie ein WordPress-Impressum erstellen und einfügen können.

KI-Assistent kostenlos – Ihr smarter All­tags­hel­fer
  • DSGVO-konform & sicher gehostet in Deutsch­land
  • Pro­duk­ti­vi­tät steigern – weniger Aufwand, mehr Output
  • Direkt im Browser starten – ohne In­stal­la­ti­on

Für wen gilt die Im­pres­sums­pflicht?

Die Im­pres­sums­pflicht für Websites geht auf das 1997 be­schlos­se­ne „Gesetz zur Regelung der Rah­men­be­din­gun­gen für In­for­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­te“ zurück. Heut­zu­ta­ge gibt das 2007 be­schlos­se­ne Te­le­me­di­en­ge­setz vor, dass jede ge­schäft­li­che Online-Präsenz eine trans­pa­ren­te Anbieter- und Be­trei­ber­er­ken­nung als Impressum ver­öf­fent­li­chen muss. Alle, die Websites nicht für familiäre oder per­sön­li­che, sondern für re­gel­mä­ßi­ge ge­schäft­li­che Zwecke nutzen, sind ver­pflich­tet, In­for­ma­tio­nen über Namen, Kontakt und ggfs. Rechts­form, Steu­er­in­for­ma­tio­nen und zur Da­ten­schutz­er­klä­rung zu ver­öf­fent­li­chen.

Die Im­pres­sums­pflicht gilt auch für Seiten mit WordPress sowie für Social-Media-Kanäle, wenn diese mit der ge­schäft­li­chen Web­prä­senz verknüpft oder zur Anwerbung, Bewerbung oder zur Stel­len­aus­schrei­bung dienen.

Hinweis

Hilf­rei­che of­fi­zi­el­le In­for­ma­tio­nen zum Online-Impressum und zur Im­pres­sums­pflicht finden Sie bei der E-Commerce-Ver­bin­dungs­stel­le Deutsch­land.

Welche Angaben gehören in ein Impressum?

Gemäß Paragraf 5 des Te­le­me­di­en­ge­set­zes ist ein Impressum im Internet nötig, wenn ein Te­le­me­di­um wie Websites oder Social-Media-Konten ge­schäfts­mä­ßig genutzt werden. Hier ist von all­ge­mei­nen In­for­ma­ti­ons­pflich­ten zur Identität der An­bie­ten­den und Be­trei­ben­den die Rede. Das gilt auch, wenn Sie einen WordPress-Blog erstellen, der ge­schäfts­mä­ßig genutzt wird. All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­ons­pflich­ten umfassen für jedes Impressum folgende Pflicht­an­ga­ben:

  • Name: Vor-/Nachname bei na­tür­li­chen Personen oder Un­ter­neh­mens­na­me sowie Name der Ver­tre­tungs­be­rech­tig­ten bei ju­ris­ti­schen Personen
  • Rechts­form: Bei ju­ris­ti­schen Personen/Un­ter­neh­men
  • Anschrift: Ort, PLZ, Straße und Haus­num­mer er­for­der­lich (nur Postfach ist nicht zulässig)
  • Kontakt: aktuelle Kon­takt­adres­sen wie E-Mail oder Telefon, die elek­tro­ni­sche oder pos­ta­li­sche/te­le­fo­ni­sche Er­reich­bar­keit er­mög­li­chen
  • Um­satz­steu­er- oder Wirt­schafts­steu­er-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer: Falls er­for­der­lich bzw. vorhanden
  • Handels-, Vereins-, Part­ner­schafts- oder Ge­nos­sen­schafts­re­gis­ter inklusive Re­gis­ter­num­mer: Falls er­for­der­lich bzw. vorhanden

Zu­sätz­li­che Im­pres­sum­an­ga­ben für folgende Gruppen und Personen:

  • Bei re­gle­men­tier­ten Berufen (z. B. Notar, Anwalt oder Steu­er­be­ra­ter): Be­rufs­be­zeich­nung, Staat, zu­stän­di­ge Kammer, Angaben zu be­ruf­li­chen Vor­schrif­ten und of­fi­zi­el­len Re­gel­wer­ken
  • Bei jour­na­lis­tisch-re­dak­tio­nel­len Website-Inhalten: Name und Anschrift von Ver­ant­wort­li­chen (z. B. Chef­re­dak­teur bzw. Ge­schäfts­füh­re­rin)
  • Online-Handel mit Angebot von Produkten/Dienst­leis­tun­gen: Ver­lin­kung zur of­fi­zi­el­len, EU-weit gültigen Online-Streit­bei­le­gungs­platt­form der Eu­ro­päi­schen Kom­mis­si­on
  • Bei Pflicht bzw. Be­reit­schaft zu Ver­brau­cher­schlich­tungs­ver­fah­ren: Nennung der ent­spre­chen­den Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le inklusive pos­ta­li­scher und elek­tro­ni­scher Kon­takt­da­ten
  • Bei ein­ge­bun­de­nen Social-Media-Links oder Google Analytics: Da­ten­schutz­er­klä­rung
Tipp

Sie wollen sich auf Ihr Kern­ge­schäft und Ihre Talente kon­zen­trie­ren und benötigen zugleich einen pro­fes­sio­nel­len, sicheren WordPress-Auftritt? Dann nutzen Sie das prak­ti­sche Hosting für WordPress von IONOS mit 3 kos­ten­lo­sen Domains + SSL-Zer­ti­fi­kat, Website-Assistant bzw. frei kon­fi­gu­rier­ba­rer WP-In­stal­la­ti­on oder op­tio­na­lem Managed WordPress.

Wo muss ein WordPress-Impressum zu finden sein?

Laut Ge­setz­ge­ber und § 5 des Te­le­me­di­en­ge­set­zes ist ein Impressum „leicht erkennbar, un­mit­tel­bar er­reich­bar und ständig verfügbar zu halten“. Hier genügt es in der Regel, wenn Sie das Impressum als ei­gen­stän­di­ge Seite auf Ihrer Online-Präsenz erstellen und diese über einen gut sicht­ba­ren, von jeder Seite ab­ruf­ba­ren Link zum Impressum einbinden. Der Link sollte klar als „Impressum“ be­zeich­net werden. Un­zu­läs­sig ist es, wenn das Impressum spezielle Zu­satz­pro­gram­me zum Lesen erfordert oder Pflicht­an­ga­ben des Im­pres­sums nur in den All­ge­mei­nen Ge­schäfts­be­din­gun­gen (AGB) stehen.

Hinweis

Im­pres­sums­pflicht enthält nicht ohne Grund das Wort „Pflicht“. Wird ein Impressum auf einer ge­schäft­li­chen Website weg­ge­las­sen oder vergessen, drohen hohe Geldbußen. Ebenfalls können aufgrund eines Wett­be­werbs­ver­sto­ßes Un­ter­las­sungs­an­sprü­che angemahnt werden.

So lässt sich ein WordPress-Impressum erstellen und einfügen

Wenn Sie eine WordPress-Seite erstellen und ver­pflich­tet sind, ein WordPress-Impressum an­zu­bie­ten, können Sie dies ei­gen­hän­dig mit Vorlagen und gemäß ge­setz­li­chen Vorgaben erledigen. Ju­ris­tisch sicher verfahren Sie, wenn Sie einen zu­ver­läs­si­gen kos­ten­lo­sen Impressum-Generator nutzen. Emp­feh­lens­wer­te Ge­ne­ra­to­ren finden Sie unter anderem bei:

Gehen Sie wie folgt vor, um ein WordPress-Impressum zu erstellen und in Ihre Website als ei­gen­stän­di­ge Seite ein­zu­bin­den:

Schritt 1: Melden Sie sich bei WordPress an und gehen Sie in Ihrem Backend auf das Menü „Seiten“. Klicken Sie auf die rechte Schalt­flä­che „Neue Seite hin­zu­fü­gen“.

Schritt 2: In der Menüseite „Add a page“ gehen Sie links auf „Blank Page“. Nun können Sie der zu er­stel­len­den Seite den ein­deu­ti­gen Titel „Impressum“ geben.

Schritt 3: Öffnen Sie nun in einem neuen Tab Ihres Web­brow­sers den Impressum-Generator Ihrer Wahl. Im Beispiel nutzen wir den eRecht24-Impressum-Generator. Gehen Sie hier auf die Funktion „Impressum kostenlos erstellen“. Der Generator führt Sie Schritt für Schritt durch die Pflicht­an­ga­ben des Im­pres­sums und bietet je nach Art der ge­schäft­li­chen Website bzw. Tätigkeit optionale Angaben. Wurde das Impressum erstellt, können Sie sich dieses im Anschluss als PDF-Dokument per E-Mail schicken lassen. Das PDF enthält Ihr Impressum als Text sowie als HTML-Version.

Schritt 4: Nun müssen Sie den Impressum-Text aus Ihrem PDF kopieren und in einen ge­eig­ne­ten Editor ohne For­ma­tie­run­gen einfügen. Da die For­ma­tie­run­gen von Word oder auch Open­Of­fice nicht 1:1 von WordPress über­nom­men werden, sind diese eher un­ge­eig­net. Das Impressum muss in jedem Fall als Textform ein­ge­bun­den werden. Ein Bild ist nicht gestattet.

Schritt 5: Kopieren Sie Ihren Impressum-Text nun aus dem Editor in die mit „Impressum“ über­schrie­be­ne WordPress-Seite und passen Sie ihn falls er­for­der­lich an. In­halt­lich sollte am Text nichts geändert werden. Wenn alles korrekt und voll­stän­dig ist, können Sie auf „Ver­öf­fent­li­chen“ klicken, um das Impressum zu Ihrer Seite hin­zu­zu­fü­gen.

Schritt 6: Achten Sie noch darauf, das Impressum auf jeder Un­ter­sei­te Ihrer WordPress-Seite zu verlinken (z. B. in der Fußzeile der je­wei­li­gen Seite). Sollte Ihre ge­schäft­li­che WordPress-Seite auch mit Social-Medial-Accounts verbunden sein, so fügen Sie auch dort einen ent­spre­chen­den Abschnitt mit dem Impressum ein und achten Sie darauf, die Ver­knüp­fun­gen aktuell zu halten.

Hinweis

Wer sich mit dem Impressum be­schäf­tigt, stößt früher oder später auf den so­ge­nann­ten Dis­clai­mer im Impressum. Dis­clai­mer dienen als Haf­tungs­sau­schuss für Links auf Inhalte von Dritten. Sollten Sie Links zu Websites von Dritten anbieten, empfiehlt es sich, Dis­clai­mer im Impressum zu in­te­grie­ren. Eine Haftung für verlinkte Drit­tin­hal­te ist jedoch nicht zu 100 Prozent aus­zu­schlie­ßen. Die Ver­lin­kung zu externen Inhalten lässt sich so jedoch kenntlich machen.

WordPress-Plugins für ein korrektes Impressum

Es gibt ver­mut­lich kaum eine Website-Funktion, für die es keine WordPress-Plugins gibt. Das gilt auch für Ihr WordPress-Impressum. Für den Fall, dass Sie keinen Impressum-Generator über eine Website aufrufen und nutzen möchten, können Sie einen Impressum-Generator als Plugin direkt in Ihr WordPress einbinden. Der Generator erstellt mit Ihnen Schritt für Schritt ein ju­ris­tisch korrektes Impressum und bietet je nach Plugin eine au­to­ma­ti­sche Update-Funktion bzw. eine au­to­ma­ti­sche Er­in­ne­rung, falls sich Angaben ändern.

Das be­kann­tes­te Impressum-Plugin für WordPress ist Impressum by Epiphyt.

Tipp

Eine pro­fes­sio­nel­le WordPress-Seite zeichnet sich nicht nur durch ein an­spre­chen­des WordPress-Theme, sondern auch durch eine ein­gän­gi­ge Domain aus. Mit IONOS können Sie eine Domain re­gis­trie­ren, die un­ver­kenn­bar ist – inklusive Wildcard SSL, Domain Lock und E-Mail-Postfach mit 2 GB.

Das Impressum richtig pflegen

Nur ein Impressum zu besitzen, genügt nicht. Sie müssen dieses auch pflegen, falls sich Ihre Kon­takt­da­ten, Ihre Anschrift, Ihr Name oder Ihre Rechts­form ändert. Achten Sie also zur Pflege Ihres Im­pres­sums auf folgende Punkte:

  • Alle Angaben im Impressum sind voll­stän­dig, korrekt und aktuell
  • Alle Impressum-Ver­lin­kun­gen oder Impressen auf Social-Media-Kanälen müssen über­ein­stim­men und aktuell sein
  • Links zum Impressum sollten funk­tio­nie­ren und als solche ge­kenn­zeich­net werden
Hinweis

Eine Im­pres­sums­pflicht, wie Sie in Deutsch­land vom Gesetz vor­ge­schrie­ben wird, gilt kei­nes­wegs in allen anderen EU-Ländern in gleicher Weise. Ob es in anderen Ländern eine Pflicht zum Impressum gibt, kann daher stark variieren. Eine ge­setz­lich vor­ge­schrie­be­ne Im­pres­sums­pflicht wäre bei­spiels­wei­se in den USA ver­fas­sungs­wid­rig.

Cookies, Da­ten­schutz, Impressum: Wichtiges Drei­ge­spann

Wer WordPress pro­fes­sio­nell und kom­mer­zi­ell nutzt, verwendet in der Regel auch Cookies zur Analyse des Nutzer- und Kauf­ver­hal­tens, sowie Analyse-Tools wie Google Analytics für besseres WordPress-SEO. In diesem Fall benötigen Sie auch eine ent­spre­chen­de Da­ten­schutz­er­klä­rung, in der Sie Ihre Da­ten­schutz­maß­nah­men zur Da­ten­er­he­bung und -ver­ar­bei­tung auf­schlüs­seln. Ebenso brauchen Sie gemäß der Cookie-Hin­weis­pflicht ent­spre­chen­de Hinweise und eine Cookie-Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung für tech­ni­sche Cookies, die Sie etwa über WordPress-Cookie-Plugins setzen.

Bitte beachten Sie den recht­li­chen Hinweis zu diesem Artikel.

Zum Hauptmenü