Sie können mehr Google Be­wer­tun­gen bekommen, indem Sie echte Kundinnen und Kunden nach einer ab­ge­schlos­se­nen Erfahrung neutral um Feedback bitten und direkt zur Be­wer­tungs­sei­te führen. Wichtig sind ein passender Zeitpunkt, ein kurzer Text und ein re­gel­kon­for­mer Prozess ohne Ge­gen­leis­tung, Druck oder Vor­auswahl zu­frie­de­ner Personen.

Warum lohnen sich mehr Google Be­wer­tun­gen?

Be­wer­tun­gen liefern po­ten­zi­el­len Kundinnen und Kunden Er­fah­run­gen aus erster Hand und können die Ent­schei­dung für oder gegen ein Un­ter­neh­men er­leich­tern. Die eigene Kund­schaft wird so zu Tes­ti­mo­ni­als. Google nennt Relevanz, Ent­fer­nung und Be­kannt­heit als zentrale Faktoren für lokale Er­geb­nis­se. Zur Be­kannt­heit können unter anderem Re­zen­sio­nen und positive Be­wer­tun­gen beitragen; eine bestimmte Position im Local Pack, ein her­vor­ge­ho­be­ner Bereich in den Such­ergeb­nis­sen, lässt sich damit jedoch nicht ga­ran­tie­ren.

Für Un­ter­neh­men erfüllen Be­wer­tun­gen mehrere Aufgaben:

  • Sie machen Er­fah­run­gen mit Produkten und Leis­tun­gen sichtbar.
  • Anzahl, Ak­tua­li­tät und Ver­tei­lung ver­mit­teln einen Eindruck davon, wie häufig Kund­schaft mit dem Un­ter­neh­men in­ter­agiert.
  • Wie­der­keh­ren­de Hinweise zeigen Stärken und mögliche Ver­bes­se­rungs­fel­der.
  • Pro­fes­sio­nel­le Antworten si­gna­li­sie­ren, dass Feedback ernst genommen wird.

Ein voll­stän­di­ges Google Un­ter­neh­mens­pro­fil bildet die Grundlage für die Pflege des Eintrags. Falls noch nicht vorhanden, sollten Sie zunächst ein Google-Un­ter­neh­mens­pro­fil anmelden. Die Be­wer­tun­gen sollten dabei nicht isoliert be­trach­tet werden, sondern als Teil von Local SEO, kon­sis­ten­ten Un­ter­neh­mens­da­ten und gutem Kun­den­ser­vice.

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Was erlauben die Google-Richt­li­ni­en?

Google erlaubt es Un­ter­neh­men, Kundinnen und Kunden um Be­wer­tun­gen zu bitten und dafür einen Be­wer­tungs­link oder QR-Code aus dem Un­ter­neh­mens­pro­fil zu teilen. Die Rezension muss jedoch auf einer echten per­sön­li­chen Erfahrung beruhen. Die Bitte sollte neutral for­mu­liert sein und darf weder eine positive Bewertung noch eine bestimmte Ster­ne­zahl verlangen.

Nicht zulässig sind ins­be­son­de­re:

  • Geld, Rabatte, Geschenke, Ge­winn­spiel­teil­nah­men oder andere Vorteile als Ge­gen­leis­tung
  • gekaufte, fingierte oder mehrfach ver­öf­fent­lich­te Re­zen­sio­nen
  • Druck, Drohungen oder Vorgaben zur Ster­ne­zahl
  • Vorgaben an Mit­ar­bei­ten­de, eine bestimmte Anzahl an Be­wer­tun­gen ein­zu­ho­len
  • Auf­for­de­run­gen an Kundinnen und Kunden, bestimmte Inhalte in der Bewertung zu nennen
  • or­ga­ni­sier­te Kampagnen zur künst­li­chen Auf- oder Abwertung
  • Auf­for­de­run­gen, eine negative Bewertung zu ändern oder zu löschen, wenn dafür ein Vorteil angeboten wird
  • Review Gating, also nur Personen mit erwartbar positiver Meinung zu Google wei­ter­zu­lei­ten und kri­ti­sches Feedback ab­zu­fan­gen

Bitten Sie deshalb alle nach einem sach­li­chen Kriterium aus­ge­wähl­ten Kundinnen und Kunden um eine ehrliche Bewertung. Dieses Kriterium kann bei­spiels­wei­se der Abschluss eines Auftrags oder der Erhalt einer Be­stel­lung sein. Google betont, dass eine Mischung aus positivem und negativem Feedback für In­ter­es­sier­te glaub­wür­dig wirken kann.

Hinweis

Auch der Kon­takt­weg muss recht­mä­ßig sein. Be­wer­tungs­an­fra­gen per E-Mail oder SMS können als Werbung gelten. In Deutsch­land ist dafür grund­sätz­lich eine vorherige aus­drück­li­che Ein­wil­li­gung er­for­der­lich, sofern nicht die engen Vor­aus­set­zun­gen der Be­stands­kun­den­aus­nah­me nach § 7 Abs. 3 UWG erfüllt sind. Zu­sätz­lich benötigen Sie nach der DSGVO eine Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten und müssen In­for­ma­ti­ons-, Wi­der­spruchs- und Lösch­pflich­ten beachten. Lassen Sie Ihren konkreten Prozess bei Un­si­cher­heit rechtlich prüfen.

Über welche Kanäle kann man um Google-Be­wer­tun­gen bitten?

Un­ter­neh­men sollten ihre Kundinnen und Kunden re­gel­kon­form dazu auf­for­dern, eine Bewertung bei Google zu hin­ter­las­sen. Dafür gibt es ver­schie­de­ne Wege, die jeweils mit ihrem eigenen Aufwand aber auch Vorteilen kommen.

Per­sön­li­che Bitte

Ein per­sön­li­cher Hinweis passt un­mit­tel­bar nach einem ge­lun­ge­nen Kontakt. Mit­ar­bei­ten­de sollten nicht nach fünf Sternen fragen, sondern offen um ehrliches Feedback bitten. Die Bewertung muss nicht direkt vor Ort abgegeben werden: Geben Sie Kundinnen und Kunden statt­des­sen die Mög­lich­keit, ihre Erfahrung später in Ruhe zu bewerten. Ein QR-Code auf einer kleinen Karte kann den nächsten Schritt ver­ein­fa­chen.

Beispiel: „Vielen Dank für Ihr Feedback. Wenn Sie Ihre Erfahrung auch auf Google teilen möchten, finden Sie hier unseren Be­wer­tungs­link.“

E-Mail nach dem Kauf oder Auftrag

Eine kurze E-Mail erreicht Kundinnen und Kunden nach einem do­ku­men­tier­ten Kauf. Verwenden Sie nur recht­mä­ßig erhobene Kon­takt­da­ten und beachten Sie die Vorgaben für elek­tro­ni­sche Werbung. Ein einzelner Button in Form eines Call-to-Actions (CTA) sollte direkt zur Bewertung führen, damit die Emp­fän­ge­rin­nen und Empfänger genau wissen, was zu tun ist.

Beispiel: „Vielen Dank für Ihren Auftrag. Wie war Ihre Erfahrung mit uns? Über diesen Link können Sie eine ehrliche Google-Bewertung abgeben: [Google-Be­wer­tungs­link]“

SMS oder Messenger

Kurz­nach­rich­ten eignen sich nur, wenn die Nutzung des Kanals rechtlich zulässig und für die Kund­schaft erwartbar ist. Halten Sie die Nachricht besonders knapp und senden Sie keine unnötigen Anhänge.

Beispiel: „Danke für Ihren Besuch. Möchten Sie Ihre Erfahrung auf Google teilen? [Kurzlink]“

QR-Code auf Bon oder Vi­si­ten­kar­te

Google stellt im Un­ter­neh­mens­pro­fil einen QR-Code für Be­wer­tungs­an­fra­gen bereit. Er lässt sich zum Beispiel sehr gut auf Belegen verwenden. Ergänzen Sie einen neutralen Hinweis, damit klar ist, wohin der Code führt.

Beispiel: „Wie war Ihr Besuch? QR-Code scannen und Feedback auf Google teilen.“

Ein dezenter Link in einer ge­schäft­li­chen Signatur ist dauerhaft sichtbar, ohne eine eigene Nachricht aus­zu­lö­sen. Er eignet sich besonders für Personen mit re­gel­mä­ßi­gem Kun­den­kon­takt.

Beispiel: „Erfahrung mit uns gemacht? [Google-Bewertung abgeben]“

Social Media

Ein all­ge­mei­ner Beitrag kann Kundinnen und Kunden auf die Be­wer­tungs­mög­lich­keit hinweisen. Ver­knüp­fen Sie die Bitte nicht mit einem Ge­winn­spiel und vermeiden Sie For­mu­lie­run­gen, die aus­schließ­lich positive Er­fah­run­gen an­spre­chen.

Beispiel: „Haben Sie unser Angebot genutzt? Teilen Sie Ihre Erfahrung gern über unseren Google-Be­wer­tungs­link.“

Website

Plat­zie­ren Sie einen Be­wer­tungs­link auf einer Kontakt- oder Service-Seite. Der Link sollte klar als externer Weg zu Google ge­kenn­zeich­net sein. Eine vor­ge­schal­te­te Zu­frie­den­heits­ab­fra­ge darf nicht darüber ent­schei­den, wer den Link sieht.

Beispiel: „Ihre Erfahrung hilft anderen bei der Ori­en­tie­rung. Jetzt Google-Bewertung abgeben.“

Tipp

Die eigene Website können Sie zu­sätz­lich nutzen, um dort Feedback abseits von Google zu sammeln. So können Sie zum Beispiel einzelne Produkte oder Content per Stern­ever­ga­be bewerten lassen. Be­wer­tun­gen auf Websites sind deshalb so wichtig, weil sie unter Umständen auch in den Google-Such­ergeb­nis­sen angezeigt werden und damit Auf­merk­sam­keit wecken.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Anfrage?

Der beste Moment liegt nachdem die Leistung erlebbar ab­ge­schlos­sen ist, aber bevor die Er­in­ne­rung verblasst. Fragen Sie nicht während einer un­ge­lös­ten Re­kla­ma­ti­on. Eine neutrale Anfrage darf jedoch nicht dauerhaft davon abhängen, ob jemand zuvor Zu­frie­den­heit si­gna­li­siert hat.

Branche Ge­eig­ne­ter Zeitpunkt
Handwerk Nach Abnahme des Auftrags oder Abschluss der Nach­ar­bei­ten
Gas­tro­no­mie Kurz nach dem Besuch
E-Commerce Nach Zu­stel­lung und einer rea­lis­ti­schen Nut­zungs­zeit
Beratung und Dienst­leis­tun­gen Nach einem ab­ge­schlos­se­nen Termin, Mei­len­stein oder positiv wie kritisch ge­äu­ßer­tem Feedback
Ge­sund­heits­na­he Leis­tun­gen Nach dem Termin und mit be­son­de­rer Rücksicht auf Ver­trau­lich­keit und be­rufs­recht­li­che Vorgaben

Bei längeren Projekten kann ein klarer Mei­len­stein besser passen als das end­gül­ti­ge Pro­jek­ten­de. Legen Sie den Zeitpunkt pro Leis­tungs­art fest und prüfen Sie anhand der Ant­wort­ra­te, ob er sinnvoll gewählt ist.

Wie for­mu­liert man eine gute Be­wer­tungs­an­fra­ge?

Eine gute Anfrage senkt die Hürde, ohne die Bewertung zu be­ein­flus­sen:

  1. Kurz bleiben: Erklären Sie in wenigen Sätzen, worum es geht.
  2. Direkt fragen: Verwenden Sie eine ein­deu­ti­ge Bitte statt eines langen Wer­be­tex­tes.
  3. Neutral for­mu­lie­ren: Bitten Sie um eine ehrliche Erfahrung, nicht um eine positive Bewertung.
  4. Einen Klick er­mög­li­chen: Verlinken Sie direkt auf die Be­wer­tungs­funk­ti­on.
  5. Keine Ster­ne­zahl nennen: Machen Sie keine Vorgaben und setzen Sie niemanden unter Druck.
  6. Danken: Bedanken Sie sich für den Auftrag und die frei­wil­lig in­ves­tier­te Zeit.

Eine voll­stän­di­ge Vorlage kann so aussehen:

Betreff: Wie war Ihre Erfahrung mit [Un­ter­neh­men]?

Vielen Dank, dass Sie sich für [Un­ter­neh­men] ent­schie­den haben. Wenn Sie möchten, teilen Sie Ihre ehrliche Erfahrung über den folgenden Link auf Google. Ihr Feedback hilft anderen bei der Ori­en­tie­rung und uns bei der Ver­bes­se­rung.

[Google-Be­wer­tungs­link]

Vielen Dank für Ihre Zeit.

Wie kann KI bei Be­wer­tungs­an­fra­gen helfen?

KI kann vor­han­de­ne, recht­mä­ßig nutzbare Daten auswerten und passende Zeit­punk­te, Kanäle und Text­va­ri­an­ten vor­schla­gen. Sie kann Vorlagen an Leis­tungs­art oder Sprache anpassen, Er­in­ne­run­gen nach fest­ge­leg­ten Regeln vor­be­rei­ten und Ant­wort­ra­ten zu­sam­men­fas­sen. Außerdem helfen diese Systeme dabei, ein­ge­hen­de Be­wer­tun­gen the­ma­tisch zu grup­pie­ren oder Google Be­wer­tun­gen mit KI zu be­ant­wor­ten.

Die Ver­ant­wor­tung bleibt beim Menschen: Mit­ar­bei­ten­de müssen Ziel­grup­pen­lo­gik, Rechts­grund­la­ge, Richt­li­ni­en­kon­for­mi­tät, Ton und Ver­sand­frei­ga­be prüfen. KI darf keine Zu­frie­den­heits­pro­gno­se nutzen, um nur mut­maß­lich be­geis­ter­te Personen um eine öf­fent­li­che Bewertung zu bitten. Per­sön­li­che Daten sollten nur zweck­ge­bun­den und da­ten­spar­sam ver­ar­bei­tet werden.

Wie richtet man einen Anfrage-Workflow ein?

Richten Sie sich einen klaren Ablauf ein, damit Ihre Be­wer­tungs­an­fra­gen einem durch­dach­ten System folgen und maximal effizient und er­folg­reich sind.

  1. Trigger de­fi­nie­ren: Legen Sie fest, welches sachliche Ereignis die Anfrage auslöst, etwa Abnahme, Ter­mi­nen­de oder Zu­stel­lung. Der Trigger darf nicht von einer er­war­te­ten positiven Bewertung abhängen.
  2. Kanal und Rechts­grund­la­ge prüfen: Wählen Sie per­sön­li­che Ansprache, Website, QR-Code, E-Mail oder SMS passend zum Kontakt. Do­ku­men­tie­ren Sie ins­be­son­de­re bei elek­tro­ni­schen Nach­rich­ten, auf welcher recht­li­chen Grundlage Sie die Adresse nutzen.
  3. Vorlagen und Be­wer­tungs­link vor­be­rei­ten: Erstellen Sie je Kanal eine kurze, neutrale Vorlage. Ge­ne­rie­ren Sie den of­fi­zi­el­len Link oder QR-Code im Google Un­ter­neh­mens­pro­fil und testen Sie ihn auf Mobil- und Desk­top­ge­rä­ten.
  4. Nach­fass­re­gel festlegen: Wenn der gewählte Kon­takt­weg zulässig ist, kann eine einmalige Er­in­ne­rung sinnvoll sein. Stoppen Sie weitere Nach­rich­ten nach Bewertung, Wi­der­spruch oder Abmeldung. Häufige Er­in­ne­run­gen erzeugen Druck und schaden der Kun­de­n­er­fah­rung.
  5. Er­geb­nis­se messen: Be­ob­ach­ten Sie ver­sen­de­te Anfragen, Link­klicks, neue Be­wer­tun­gen, Ant­wort­ra­te und Wi­der­sprü­che. Speichern Sie keine sensiblen Inhalte unnötig und versuchen Sie nicht, einzelne Personen ohne Er­for­der­lich­keit einer öf­fent­li­chen Bewertung zu­zu­ord­nen.

Welche Fehler ver­hin­dern mehr Google-Be­wer­tun­gen?

  • Anreize anbieten: Rabatte oder Geschenke verstoßen gegen die Google-Richt­li­ni­en.
  • Nur Zu­frie­de­ne an­spre­chen: Review Gating verzerrt das Bild und ist un­zu­läs­sig.
  • Zu spät fragen: Nach mehreren Wochen fehlt häufig der konkrete Bezug zur Erfahrung.
  • Den Weg kom­pli­ziert machen: Eine all­ge­mei­ne Start­sei­te erzeugt mehr Schritte als ein direkter Be­wer­tungs­link.
  • Druck ausüben: Sterne-Vorgaben und wie­der­hol­te Auf­for­de­run­gen be­ein­träch­ti­gen die Frei­wil­lig­keit.
  • Recht­li­che An­for­de­run­gen übersehen: Un­zu­läs­si­ge E-Mails oder SMS können Be­schwer­den und recht­li­che Folgen auslösen.
  • Nicht reagieren: Wer Be­wer­tun­gen nie be­ant­wor­tet, ver­schenkt die Mög­lich­keit zum öf­fent­li­chen Dialog.

Wenn eine Rezension gegen Richt­li­ni­en verstößt, können Un­ter­neh­men die Google-Bewertung löschen be­zie­hungs­wei­se melden. Eine sachlich kritische Bewertung ist allein wegen ihres Inhalts jedoch kein Richt­li­ni­en­ver­stoß.

Welche Tools helfen beim Be­wer­tungs­ma­nage­ment?

Die richtige Software hilft Ihnen beim er­folg­rei­chen Re­pu­ta­ti­ons­ma­nage­ment:

  • E-Mail-Marketing-Software au­to­ma­ti­siert Nach­rich­ten und Er­in­ne­run­gen.
  • Spe­zia­li­sier­te Be­wer­tungs-Tools erstellen Links oder QR-Codes und verfolgen An­fra­ge­pro­zes­se.
  • In­te­grier­te Re­pu­ta­ti­on-Platt­for­men bündeln mehrere Be­wer­tungs­quel­len, Anfragen, Mo­ni­to­ring und Antworten.

Bei der Tool-Auswahl zählen vor allem Da­ten­schutz, einfache Be­wer­tungs­an­fra­gen und eine sinnvolle Au­to­ma­ti­sie­rung. Praktisch sind zudem Funk­tio­nen für Er­in­ne­run­gen, Er­folgs­mes­sung und die zentrale Ver­wal­tung von Be­wer­tun­gen. Wichtig ist, dass das Tool kein Review Gating fördert.

Der IONOS KI Re­pu­ta­ti­ons­ma­na­ger gehört zur in­te­grier­ten Kategorie. Er führt Be­wer­tun­gen ver­schie­de­ner Platt­for­men in einem Feed zusammen, un­ter­stützt per­so­na­li­sier­te Be­wer­tungs­an­fra­gen und erstellt KI-gestützte Ant­wort­ent­wür­fe, die sich vor der Ver­öf­fent­li­chung prüfen lassen. Damit lassen sich Sammel- und Antwort-Workflow an einer Stelle verwalten; die recht­li­che und re­dak­tio­nel­le Ver­ant­wor­tung bleibt beim Un­ter­neh­men.

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FAQ: Häufige Fragen zu Google-Be­wer­tun­gen

Darf man Kundinnen und Kunden um Google-Be­wer­tun­gen bitten?

Ja. Google erlaubt neutrale Be­wer­tungs­an­fra­gen an echte Kundinnen und Kunden. Ge­gen­leis­tun­gen, Druck, fingierte Re­zen­sio­nen und eine Vor­auswahl aus­schließ­lich zu­frie­de­ner Personen sind nicht erlaubt.

Darf man für eine Google-Bewertung einen Rabatt anbieten?

Nein. Google wertet Rabatte, kos­ten­lo­se Leis­tun­gen und andere Vorteile im Austausch für Be­wer­tun­gen als un­zu­läs­si­ge Anreize. Das gilt un­ab­hän­gig davon, welche Ster­ne­zahl verlangt wird.

Öffnen Sie Ihr Google Un­ter­neh­mens­pro­fil und wählen Sie im Be­wer­tungs­be­reich die Funktion zum Einholen weiterer Re­zen­sio­nen. Dort können Sie den Link kopieren oder am Desktop einen QR-Code her­un­ter­la­den.

Wie oft darf man an eine Bewertung erinnern?

Google nennt keine all­ge­mei­ne Höchst­zahl. Eine einmalige, zu­rück­hal­ten­de Er­in­ne­rung ist häufig aus­rei­chend, sofern der Kontakt rechtlich zulässig ist. Nach einem Wi­der­spruch oder einer Abmeldung darf keine weitere werbliche Nachricht folgen.

Darf man nur zu­frie­de­ne Kund­schaft um eine Bewertung bitten?

Nein. Nur erwartbar zu­frie­de­ne Personen zu Google wei­ter­zu­lei­ten, während andere ab­ge­fan­gen werden, ist Review Gating. Nutzen Sie statt­des­sen ein neutrales Aus­wahl­kri­te­ri­um wie den ab­ge­schlos­se­nen Auftrag.

Können Un­ter­neh­men schlechte Be­wer­tun­gen löschen?

Un­ter­neh­men können Re­zen­sio­nen melden, wenn sie gegen Google-Richt­li­ni­en verstoßen. Eine negative Meinung allein reicht nicht aus. Sachliche Kritik sollte pro­fes­sio­nell be­ant­wor­tet und intern aus­ge­wer­tet werden.

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