„First come, first served.“ Das Verfahren bei der Domain-Re­gis­trie­rung ist simpel, führt gemeinsam mit den günstigen Domain-Preisen jedoch zu einer zu­neh­men­den Ver­knap­pung prä­gnan­ter Web­adres­sen – trotz zahl­rei­cher neuer Top-Level-Domains. Ist auch Ihre Wunsch-Domain vergeben, können Sie den Inhaber oder die Inhaberin ausfindig machen und anbieten, die vergebene Domain zu kaufen.

Prüfen Sie jetzt, ob Ihre ge­wünsch­te Domain bereits vergeben ist, oder re­gis­trie­ren Sie Ihre Wunsch-Domain:

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Vergebene Domain erwerben – in 6 Schritten

Eine vergebene Domain zu kaufen, kann häufig die einzige Mög­lich­keit sein, an eine begehrte Web­adres­se zu gelangen. Wie Sie dabei vorgehen, zeigt Ihnen unser Leitfaden in sechs Schritten.

Schritt 1: Domain-Inhaber bzw. -Inhaberin ausfindig machen

Um eine vergebene Domain zu erwerben, müssen Sie zuerst ermitteln, wem diese Domain aktuell gehört. Lange Zeit konnte man zu diesem Zweck Whois-Services wie die Domain-Abfrage des Deutschen Network In­for­ma­ti­on Centers (DENIC) oder die Domain-Abfrage von IONOS nutzen. Seit In­kraft­tre­ten der DSGVO ist dies jedoch für einen Großteil der Do­main­endun­gen wie die deutsche Top-Level-Domain .de nicht mehr möglich und Sie erhalten nur noch sehr grund­sätz­li­che In­for­ma­tio­nen durch die Abfragen-Tools.

Hinweis

Mit Domain-Abfragen kann man auf die Whois-Datenbank der je­wei­li­gen Domain-Name-Registry zu­rück­grei­fen. Vor der Anpassung des Da­ten­schut­zes konnten Sie so unter anderem die Kon­takt­in­for­ma­tio­nen des Inhabers oder der Inhaberin sowie einer ad­mi­nis­tra­ti­ven An­sprech­per­son (Admin-C) für eine vergebene Domain prüfen und in Erfahrung zu bringen.

Ohne die Mög­lich­kei­ten der Domain-Abfrage bleiben Ihnen heute im Prinzip nur zwei Wege, wenn der Domain-Name schon vergeben ist:

Zum einen können Sie den Domain-Provider, bei dem die jeweilige Adresse re­gis­triert wurde, kon­tak­tie­ren. Die Chancen, dass Sie auf diese Weise die In­for­ma­tio­nen über den Inhaber bzw. die Inhaberin erhalten, sind jedoch sehr gering. Aus Da­ten­schutz­grün­den wird nur in seltenen Fällen ein Kontakt ver­mit­telt.

Wird unter der Wunsch-Domain eine Website aus­ge­spielt, haben Sie zum anderen das Impressum als mögliche Quelle für die Er­mitt­lung der In­ha­ber­schaft. Dieses ist für jedes Web­pro­jekt mit kom­mer­zi­el­ler Aus­rich­tung Pflicht und muss In­for­ma­tio­nen über den Website-Betreiber bzw. die Website-Be­trei­be­rin oder die be­trei­ben­de Ge­sell­schaft aufführen. Neben dem Namen gehören auch Daten für die Kon­takt­auf­nah­me wie E-Mail oder Te­le­fon­num­mer zum Pflicht­pro­gramm.

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Schritt 2: Budget kal­ku­lie­ren und Wert der ver­ge­be­nen Domain ein­schät­zen

Bevor Sie den Holder kon­tak­tie­ren, sollten Sie zunächst Ihr Budget festlegen und den Domain-Wert ermitteln. Bringen Sie außerdem in Erfahrung, welches Ge­schäfts­mo­dell der Domain-Inhaber oder die -Inhaberin mit der Web­adres­se verfolgt und wie pro­fi­ta­bel dieses ist. Verbirgt sich hinter einer Domain ein be­su­cher­star­ker On­line­shop, ist das Domain-Abkaufen an einen höheren Preis geknüpft als bei geparkten Domains, die lediglich Wer­be­ein­nah­men ge­ne­rie­ren.

Schätzen Sie Markt­po­ten­zi­al und Nutz­bar­keit der ver­ge­be­nen Domain ein und in­for­mie­ren Sie sich über den SEO-Status. Rankt die Domain auf relevante Keywords in der Such­ma­schi­ne? Ist ein Backlink-Profil vorhanden? Und welche Qualität haben ein­ge­hen­de Links von anderen Webseiten? Gängige SEO-Tools wie SISTRIX, Searchme­trics oder Ahrefs helfen Ihnen dabei, die Bedeutung einer Domain für die Such­ma­schi­ne ab­zu­schät­zen.

Schritt 3: Kauf­ab­sicht bekunden

Haben Sie sich aufgrund Ihrer Recherche dafür ent­schie­den, die vergebene Domain zu kaufen? Kon­tak­tie­ren Sie die passende An­sprech­per­son und achten Sie dabei auf einen seriösen Auftritt. E-Mails an die all­ge­mei­ne Kon­takt­adres­se einer Website laufen Gefahr, ignoriert zu werden oder in einem Spam-Ordner zu ver­schwin­den. Nutzen Sie Ihre Re­cher­che­mög­lich­kei­ten, um Ge­schäfts­füh­ren­de oder Domain-In­ves­to­ren und -In­ves­to­rin­nen zu erreichen und un­ter­brei­ten Sie Ihr Angebot direkt den Ent­schei­dungs­tra­gen­den. Dabei empfiehlt sich eine erste Kon­takt­auf­nah­me ohne konkretes Angebot. Bekunden Sie Interesse an der Domain und erfragen Sie einen möglichen Ver­kaufs­preis.

Schritt 4: Preis­ver­hand­lun­gen einleiten

Preis­ver­hand­lun­gen sind ein sensibles Thema. Das gilt auch für den Domain-Handel. Sichern Sie sich Ver­hand­lungs­spiel­raum, indem Sie Ihr erstes Gebot deutlich unter Ihrem Limit ansetzen. Verlieren Sie dabei jedoch nicht den Wert der Domain aus den Augen. Hier zahlt sich die Recherche im Vorfeld aus. Ist Ihr Gebot zu niedrig, fühlt sich Ihr Ver­hand­lungs­part­ner oder Ihre Ver­hand­lungs­part­ne­rin mög­li­cher­wei­se vor den Kopf gestoßen. Bieten Sie zu viel, zahlen Sie für die vergebene Domain mehr Geld als nötig. Beachten Sie, dass Sie nicht nur die Ab­lö­se­sum­me für den In­ha­ber­wech­sel auf­brin­gen müssen, sondern zukünftig auch die laufenden Kosten für die Domain tragen. Der Kaufpreis einer ver­ge­be­nen Domain un­ter­liegt keinen Be­schrän­kun­gen, sodass beliebte Kom­bi­na­tio­nen aus Domain-Name und Top-Level-Domain unter Umständen für mehrere hun­dert­tau­send Euro den Besitz wechseln.

Schritt 5: Vergebene Domain kaufen

Ist es Ihnen gelungen, sich auf eine rea­lis­ti­sche Ab­lö­se­sum­me zu einigen, gilt es, die Ein­zel­hei­ten der Über­eig­nung schrift­lich fest­zu­hal­ten. Einen kos­ten­lo­sen Mus­ter­ver­trag finden Sie bei­spiels­wei­se auf domain-recht.de. Ein solcher Kauf­ver­trag sollte neben den beiden Ver­trags­par­tei­en den exakten Domain-Namen sowie den Kaufpreis enthalten.

Darüber hinaus empfiehlt es sich fest­zu­hal­ten, wie und bis wann der Preis für die ab­zu­kau­fen­de Domain zu ent­rich­ten ist und unter welchen Umständen die Über­tra­gung als ab­ge­schlos­sen gilt (in der Regel sobald Sie als neuer Besitzer bzw. als neue Be­sit­ze­rin in der Whois-Datenbank der zu­stän­di­gen Ver­ga­be­stel­le ein­ge­tra­gen sind). Al­ter­na­tiv lässt sich der Kauf über eine Dritt­par­tei abwickeln. Ein ent­spre­chen­der Service wird von ver­schie­de­nen Do­main­bör­sen im Internet angeboten.

Schritt 6: Domain trans­fe­rie­ren

Der letzte Schritt der Domain-Über­tra­gung ist der of­fi­zi­el­le In­ha­ber­wech­sel bei der zu­stän­di­gen Registry. Dabei gibt der oder die aktuelle Inhabende seine Nut­zer­rech­te für die vergebene Domain auf, damit Sie an dessen Stelle treten können. Im Detail bedeutet das, dass der bisher be­stehen­de Domain-Vertrag gekündigt wird und Sie einen neuen mit der Ver­wal­tungs­stel­le ab­schlie­ßen. Dies erfolgt entweder in Form eines In­ha­ber­wech­sel­an­trags über den Provider des oder der bis­he­ri­gen Domain-In­ha­ben­den oder im Rahmen eines Pro­vi­der­wech­sels zu einem Anbieter Ihrer Wahl. Man spricht in diesem Fall auch von einem Do­main­trans­fer. Weitere In­for­ma­tio­nen zum In­ha­ber­wech­sel einer .de-Domain hält die DENIC für Sie bereit.

Wie der Do­main­han­del funk­tio­niert und wie so­ge­nann­te „Domainers“ damit Millionen verdienen, zeigt folgender Kurz­bei­trag von BBC.

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