Gerichte können sich auf die aufgeführten Gesetzestexte und Richtlinien berufen, wenn es um die Beurteilung von Werbung innerhalb eines Blogs geht. Wer es erst gar nicht zu einem Verfahren kommen lassen möchte, sollte daher vor allem auf zwei Punkte bei der Einbindung von werblichen Inhalten berücksichtigen:
- Jegliche Art von Werbung sollte mit einem unverwechselbaren, leicht zu verstehendem Hinweis gekennzeichnet werden.
- Werbliche und redaktionelle Inhalte sollten sich optisch deutlich voneinander unterscheiden.
Von den sozialen Netzwerken inspiriert, werden häufig Tags wie „Gesponsert“, „Sponsored“, „Sponsored Post“ oder „Sponsored by“ genutzt, um Online-Werbung zu kennzeichnen. Dass die Bedeutung dieser Ausdrücke vielen Nutzern gar nicht bewusst ist, belegt unter anderem eine von Statista durchgeführte Befragung aus dem Jahr 2015. Gerade einmal ein Drittel der 14 bis 35 Jahre alten Befragten wusste, dass sich hinter Beiträgen mit einer solchen Kennzeichnung Werbung verbirgt. Um also auf Nummer sicher zu gehen, sollte man Werbebeiträge in Blogs immer mit Schlagworten wie „Werbung“ oder „Anzeige“ markieren.
Ebenso entscheidend wie die Bezeichnung ist auch die optische Aufmachung der Werbung. Genauso wie sich TV- und Radiowerbung optisch bzw. akustisch von dem regulären Programm unterscheiden muss, sollten Blog-Betreiber auch darauf achten, dass Werbung deutlich hervorgehoben wird und sich dem Leser allein aus diesem Grund als solche offenbart.