Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue DSGVO in allen EU-Mitgliedsstaaten. Für den Versand von WordPress-Newslettern gilt seitdem Folgendes: Nur, wenn der Empfänger der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zugestimmt hat, ist die Verarbeitung dieser Daten auch rechtskonform. Zudem müssen Sie unter anderem jederzeit Auskunft darüber geben können, in welcher Art und Weise Informationen wie die E-Mail-Adresse gespeichert und genutzt werden.
Dass die erforderliche Zustimmung des Empfängers in Form des bereits thematisierten Double-Opt-in-Verfahrens geschehen muss, legt die DSGVO nicht fest. Setzen Sie also keine Bestätigungs-E-Mail für die Zustimmung zum Newsletter ein, ist das prinzipiell kein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Da das Regelwerk aber vorsieht, dass Sie jederzeit nachweisen können, dass ein Nutzer dem Newsletter-Empfang zugestimmt hat, können Sie mit Double-Opt-in bzw. dem Bestätigungs-Klick des Nutzers die perfekte Grundlage für diese Nachweispflicht legen.